Photographer: Ary Groeneveld (?) ; Auteursrechthouder: Gemeente Rotterdam (Stadsarchief) CC-0, CC0, via Wikimedia Commons
Lesedauer 2 Minuten
Popartiest Jimi Hendrix op Hippy Happy beurs voor jongeren in Ahoy

Ein jahrelanger Rechtsstreit um die finanziellen Früchte der legendären „Jimi Hendrix Experience“ hat ein Ende gefunden. Am 28. April 2026 wies der High Court in London die Klage der Nachfahren von Noel Redding und Mitch Mitchell ab. Die Erben des Bassisten und des Schlagzeugers hatten versucht, nachträgliche Beteiligungen an den Einnahmen aus den klassischen Alben der 1960er Jahre zu erstreiten. Mit dem Urteil wurde eine drohende Erschütterung für die gesamte Musikindustrie abgewendet, da ein Erfolg der Kläger weitreichende Konsequenzen für historische Verträge im Streaming-Zeitalter gehabt hätte.

Eindeutige Verträge: Warum die Klage scheiterte

Der vorsitzende Richter Edwin Johnson begründete seine 140-seitige Entscheidung mit der Klarheit der ursprünglichen Verträge aus den Jahren 1966 und 1967. Damals hatten Redding und Mitchell Dokumente unterzeichnet, die den Produzenten Chas Chandler und Michael Jeffery die weltweiten Urheberrechte an den Aufnahmen zusicherten. Das Gericht stellte fest, dass diese Vereinbarungen keine zeitliche oder räumliche Begrenzung enthielten. Auch das Argument der Kläger, dass moderne Einnahmequellen wie Streaming zum damaligen Zeitpunkt nicht absehbar waren und daher gesondert vergütet werden müssten, wies der Richter zurück. Die Verträge seien so umfassend formuliert gewesen, dass sie jegliche Form der Verwertung – auch zukünftige Technologien – abdeckten.

Vergleiche aus den 70ern bleiben bindend

Ein weiterer entscheidender Punkt des Verfahrens waren Abfindungen, die Redding und Mitchell bereits kurz nach Hendrix’ Tod in den frühen 1970er Jahren akzeptiert hatten. Damals erhielten beide Musiker Einmalzahlungen in sechsstelliger Höhe und unterschrieben im Gegenzug Verzichtserklärungen auf alle künftigen Forderungen. Die Erben argumentierten zwar, dass die Musiker damals unter Druck gestanden hätten und später in relativer Armut verstorben seien, doch der High Court sah darin keine rechtliche Grundlage, die jahrzehntealten Einigungen aufzuheben. Die Justiz betonte, dass einmal geschlossene Vergleiche auch für die Rechtsnachfolger bindend bleiben müssen.

Ein Sieg für die Stabilität der Musikbranche

Sowohl Sony Music als auch Experience Hendrix, das von der Schwester des Künstlers, Janie Hendrix, geführte Familienunternehmen, zeigten sich erleichtert über den Ausgang. Ein Urteil zugunsten der Kläger hätte laut Sony „Chaos“ in der Branche auslösen können, da plötzlich zahlreiche Session-Musiker und Bandmitglieder historischer Aufnahmen Ansprüche auf Streaming-Tantiemen angemeldet hätten. Für das Erbe von Jimi Hendrix bedeutet dieser Sieg eine rechtliche Absicherung des Katalogs, die sicherstellt, dass die Verwaltung der Werke von Klassikern wie „Electric Ladyland“ weiterhin in den Händen der rechtmäßigen Inhaber bleibt.

Author: Franz Lemmler © 2026 Xenopolias.de

Quellen: Reuters, Music Business Worldwide, The Guardian, Courthouse News, High Court of Justice Ruling

All articles on Xenopolias are available in all common languages.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

© 2026 Xenopolias.de – Unabhängiger Musik‑ und Kulturjournalismus
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner