
Kann ich dem, was ich im Internet sehe und höre, noch vertrauen? Diese Frage hat die ARD zum Leitfaden eines ganzen Themenschwerpunkts gemacht. Unter dem Titel Age of Fake – Die neue Macht der Täuschung widmet sich der öffentlich-rechtliche Sender ab dem 4. Mai 2026 in mehreren linearen und digitalen Formaten dem gesellschaftlichen Phänomen der digitalen Fälschungen. Den Auftakt macht im Ersten die Dokumentation von Eckart von Hirschhausen über internationale Deepfake-Betrugsnetzwerke. Direkt daran anknüpfend ist in der ARD Mediathek die Dokumentation von Collien Fernandes mit dem Titel F*ck Deepfakes! abrufbar – zugespitzt im Titel, sachlich im Inhalt, persönlich in der Haltung.
F*ck Deepfakes! – Collien Fernandes macht das Unsichtbare sichtbar
Moderatorin und Schauspielerin Collien Fernandes beschäftigt sich seit Jahren mit dem Thema Deepfakes und digitaler Gewalt und setzt sich öffentlich für strengere Gesetze und besseren Schutz von Betroffenen ein. In ihrer Dokumentation spricht sie mit Fachleuten aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft und zeigt auf, wie erschreckend einfach es inzwischen geworden ist, mit frei verfügbaren digitalen Werkzeugen täuschend echte Falschinhalte herzustellen und zu verbreiten. Deepfakes, so das Fazit, werden gezielt eingesetzt, um Menschen zu sexualisieren, zu diskreditieren oder zu manipulieren – und das mit wachsender technischer Perfektion.
Ein besonders aufschlussreicher Gesprächspartner in der Doku ist der frühere Meta-Sicherheitsbeauftragte Sandeep Abraham. Er gibt Einblick in die internen Mechanismen der Plattformökonomie und schildert, wie milliardenschwere Werbesysteme der großen sozialen Netzwerke auch von betrügerischen und manipulativen Inhalten wirtschaftlich profitieren – ein strukturelles Problem, das über Einzelfälle weit hinausgeht. Die Zivilschutzorganisation HateAid, die sich für die Rechte von Opfern digitaler Gewalt einsetzt, liefert im Film rechtliche und gesellschaftliche Einordnungen und benennt, welche Schutzmechanismen dringend gestärkt werden müssten. Gemeinsam mit einer Berliner Schulklasse diskutiert Fernandes Strategien zur digitalen Selbstverteidigung und fragt, was von politischen Lösungsansätzen wie Social-Media-Verboten oder Klarnamenpflichten tatsächlich zu erwarten ist.
Hirschhausen verfolgt die Deepfake-Mafia rund um den Globus
Parallel dazu beleuchtet die Sendung Hirschhausen und die Deepfake-Mafia ein kriminelles Ökosystem, das gezielt mit Gesundheitsvertrauen und dem Ansehen bekannter Persönlichkeiten spielt. Ausgangspunkt sind tausende dokumentierte Fälle, in denen KI-generierte Werbevideos mit dem Gesicht und der Stimme von Hirschhausen eingesetzt wurden, um angebliche Abnehmspritzen, Herzmedikamente und Potenzmittel zu verkaufen. Der Arzt und Moderator folgt in seiner investigativen Recherche den Spuren dieser global vernetzten Betrugsindustrie von Deutschland über Bulgarien bis nach Brasilien und legt deren Strukturen offen. Der Film lief am 4. Mai 2026 um 20:15 Uhr im Ersten und ist dauerhaft in der ARD Mediathek verfügbar. Im Anschluss war Hirschhausen als Gast bei Hart aber fair zu sehen, wo er die Verbindung zwischen digitalem Missbrauch und medizinischer Fehlinformation in die Diskussion einbrachte.
Der Fall Ulmen und Fernandes: Wo Doku-Thema und Realität zusammenfallen
Den besonderen gesellschaftlichen Resonanzboden für beide Dokumentationen liefert ein Fall, der Deutschland seit März 2026 in Atem hält. Collien Fernandes selbst hatte im Nachrichtenmagazin Spiegel schwere Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann, den Schauspieler und Regisseur Christian Ulmen, erhoben. Unter anderem warf sie ihm vor, Fake-Profile in ihrem Namen erstellt und darüber pornografische Darstellungen verbreitet zu haben. Der Artikel trug den Titel Du hast mich virtuell vergewaltigt und löste eine breite öffentliche Debatte über digitale und sexualisierte Gewalt gegen Frauen aus. In zahlreichen deutschen Städten, darunter Hamburg, gingen in der Folge Menschen auf die Straße und demonstrierten für mehr rechtlichen Schutz für Opfer solcher Übergriffe.
Ulmens Anwälte weisen alle Vorwürfe zurück
Ulmens Medienanwalt Simon Bergmann von der Kanzlei Schertz Bergmann Rechtsanwälte und sein Kollege Christian Schertz widersprachen den gegen ihren Mandanten erhobenen Vorwürfen in klaren Worten. Ihr Mandant habe zu keinem Zeitpunkt Deepfake-Videos von Fernandes oder anderen Personen hergestellt oder verbreitet. Darüber hinaus stellten sie klar, dass der Deepfake-Vorwurf nach ihrem Kenntnisstand von der Anzeigestellerin selbst so gar nicht erhoben werde – eine Zuspitzung, die in der medialen Berichterstattung entstanden sei. Mit der laufenden gesellschaftspolitischen Debatte über rechtliche Lücken bei Deepfake-Pornografie stehe der Fall daher nicht im Zusammenhang. Zugleich bestritten sie jede Form einseitiger körperlicher Gewalt oder Bedrohung durch Ulmen und verwiesen ihrerseits auf körperliche Spuren an ihrem Mandanten. Im laufenden Eilverfahren gegen den Spiegel beim Landgericht Hamburg erweiterte Bergmann die Unterlassungsanträge und forderte, weitere Passagen des Berichts vom 21. März 2026 aus der Berichterstattung zu nehmen. Eine Entscheidung des Gerichts stand Anfang Mai 2026 noch aus.
Ermittlungen, ausgespähtes iPad, offene Fragen
Parallel zu den juristischen Scharmützeln gegen den Spiegel hatte die Staatsanwaltschaft Itzehoe in Schleswig-Holstein bekanntgegeben, ein ursprünglich eingestelltes Verfahren nach einer Strafanzeige von Fernandes wieder aufgenommen zu haben. Die Auswertung der Medienberichterstattung habe ausreichende Anhaltspunkte für einen Anfangsverdacht geliefert, der Tatvorwurf der Nachstellung steht im Raum. Ulmen bestreitet im Verfahren gegen den Spiegel, dass eine auf seinem iPad gefundene und an das Magazin weitergeleitete private Mail zwischen ihm und seinem Strafverteidiger rechtmäßig in den Besitz von Fernandes gelangt sei. Er behauptet, das Gerät sei durch einen Code gesichert gewesen, den Fernandes ausgespäht habe. Sie hingegen bestreitet, dass das iPad überhaupt gesperrt war. Das Verfahren auf Mallorca, wo Fernandes ebenfalls Anzeige erstattet hatte, wurde ausgesetzt.
Strafbarkeitslücken und die politische Dimension
Der Fall hat eine überfällige rechtspolitische Diskussion angestoßen. Denn bislang ist weder die Herstellung noch die Verbreitung von Deepfake-Pornografie in Deutschland ein eigenständiger Straftatbestand. Die Bundesregierung signalisierte nach Bekanntwerden der Vorwürfe, das ändern zu wollen. Professorin Petra Sußner von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Expertin für Recht und digitale Gewalt, ordnete gegenüber Medien ein, was rechtlich derzeit möglich ist und wo die Lücken liegen. Die ARD-Doku von Fernandes greift genau an dieser Stelle an: Sie fragt nicht nur nach dem Wie der Deepfakes, sondern nach dem Warum des gesellschaftlichen Versagens beim Schutz der Betroffenen. Dass Fernandes diese Doku moderiert und gleichzeitig selbst zur Hauptfigur einer bundesweiten Debatte über digitale Gewalt geworden ist, verleiht dem Format eine Dringlichkeit, die kein Redakteur hätte planen können.
Author: Franz Lemmler © 2026 Xenopolias.de
Quellen: ARD Presseportal, Heise Online, ZDF heute, Legal Tribune Online, Wochenblatt Reporter, Quotenmeter, radioeins, turi2, ms-aktuell, kulturigo
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