Justin Higuchi from Los Angeles, CA, USA, CC BY 2.0 <https://creativecommons.org/licenses/by/2.0>, via Wikimedia Commons
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Dua Lipa performing live at the Hollywood Palladium in Los Angeles, California, on Monday, February 12, 2018. This was the second of two sold out nights at this venue on her "Self-Titled Tour".

Dua Lipa hat rechtliche Schritte gegen den südkoreanischen Elektronikriesen Samsung eingeleitet. Die Sängerin fordert in einer Klage, die vor dem Central District Court in Kalifornien eingereicht wurde, Schadenersatz in Höhe von mindestens 15 Millionen US-Dollar. Der Vorwurf: Samsung habe ein Foto der Musikerin ohne ihre Zustimmung, ohne Vergütung und ohne jegliche Absprache für Vermarktungszwecke eingesetzt.

Das Bild, das alles ins Rollen brachte

Bei dem strittigen Foto handelt es sich um eine Aufnahme, die 2024 hinter den Kulissen des renommierten Austin City Limits Music Festivals in Texas entstand. Die Sängerin ist Inhaberin der Urheberrechte an diesem Bild. Samsung verwendete es großflächig auf den Kartonverpackungen seiner Fernsehgeräte, die das Streaming-Angebot Samsung TV Plus bewerben, konkret den Kanal Xite Hits. Das Foto prangte damit auf Produkten, die weltweit in Einzelhandelsgeschäften angeboten wurden — ohne dass Dua Lipa davon wusste oder dem zugestimmt hatte.

Wie die Sängerin von der Nutzung erfuhr

Lipa erfuhr nach Angaben aus der Klageschrift erst im Juni 2025 von dem Sachverhalt, als Fans in sozialen Netzwerken aufmerksam auf die auffällige Verpackung reagierten. Kommentare kursierten im Netz, in denen Nutzerinnen und Nutzer scherzten, man würde allein wegen des Gesichts der Sängerin auf der Schachtel ein Gerät kaufen. Diese Reaktionen belegten laut den Anwälten der Sängerin eindrücklich, welche Wirkung das unerlaubt genutzte Bild auf das Kaufverhalten der Konsumenten hatte.

Wiederholte Aufforderungen — ignoriert

Nachdem Dua Lipa und ihr Team Samsung auf den Verstoß aufmerksam gemacht hatten, reagierte das Unternehmen nach Darstellung der Klage ausweichend und abweisend. Trotz mehrfacher Unterlassungsaufforderungen wurden die betroffenen Verpackungen weiterhin vertrieben. Die Anwaltskanzlei der Sängerin wirft Samsung vor, die Rechte ihrer Mandantin bewusst und vorsätzlich missachtet zu haben, um kommerziellen Nutzen aus ihrer Bekanntheit zu ziehen.

Drei rechtliche Vorwürfe auf einmal

Die Klage stützt sich auf drei verschiedene Rechtsverletzungen: Urheberrechtsverletzung, da Lipa die Rechte an dem Foto hält; Markenrechtsverletzung, da ihr Name und ihr Image als Marke zu verstehen sind; sowie eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte, da Samsung durch die Nutzung des Fotos bei Verbrauchern den falschen Eindruck erweckt habe, die Sängerin würde die Produkte des Unternehmens empfehlen oder unterstützen. Tatsächlich besteht keinerlei Werbevertrag oder Kooperation zwischen Dua Lipa und Samsung.

Eine Künstlerin mit sorgfältig gesteuertem Markenimage

Hintergrund der Forderung ist auch, dass Dua Lipa ihre Marke und ihr öffentliches Auftreten sehr gezielt pflegt. Sie hat in der Vergangenheit mit Luxusunternehmen wie Porsche, Apple, Chanel und Tiffany & Co. zusammengearbeitet — Partnerschaften, die auf gegenseitiger Vereinbarung und sorgfältiger Auswahl beruhen. Eine unabgesprochene Assoziation mit einem Massenmarkthersteller widerspricht diesem Selbstverständnis fundamental und kann ihrem Markenwert potenziell schaden.

Keine Reaktion von Samsung

Samsung hat sich bis zum Redaktionsschluss dieses Artikels nicht öffentlich zu den Vorwürfen geäußert. Anfragen verschiedener Medien blieben unbeantwortet. Der Fall liegt nun bei den US-amerikanischen Gerichten und dürfte nicht nur für Dua Lipa, sondern auch für die gesamte Unterhaltungsbranche wegweisend sein — denn er wirft grundlegende Fragen über den Schutz von Persönlichkeitsrechten und geistigem Eigentum in einer zunehmend bildgetriebenen Konsumkultur auf.

Nicht der erste Rechtsstreit

Es ist nicht das erste Mal, dass Dua Lipa in urheberrechtliche Auseinandersetzungen verwickelt ist. Im Jahr 2022 wurde sie von Songwritern verklagt, die behaupteten, ihr Hit „Levitating“ kopiere Elemente älterer Discoaufnahmen. Ein US-Gericht wies die Klage jedoch ab, da die musikalen Ähnlichkeiten nicht die rechtlich notwendige Schwelle zur Urheberrechtsverletzung erreichten. Damals war sie in der Rolle der Beklagten — nun tritt sie selbst als Klägerin auf.


Author: Franz Lemmler © 2026 Xenopolias.de

Quellen: Rolling Stone, The Hollywood Reporter, Engadget, IBTimes UK, Yahoo Entertainment, ABC News

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