
Ein seit Jahren schwelender Rechtsstreit um einen Künstlernamen hat sich im Mai 2026 erheblich zugespitzt. Das in Los Angeles ansässige Schwesterduo The Twigs – bestehend aus den Zwillingsschwestern Laura Good und Linda Good – hat am 11. Mai 2026 eine Gegenklage gegen die Grammy-preisgekrönte Künstlerin FKA Twigs, bürgerlich Tahliah Barnett, eingereicht. Die Schwestern werfen ihr Markenrechtsverletzung und unlauteren Wettbewerb vor und fordern ein gerichtliches Verbot, das Barnett die weitere Nutzung des Künstlernamens FKA Twigs untersagen soll. Zusätzlich werden nicht näher bezifferte Schadensersatzforderungen geltend gemacht.
Der Ursprung des Konflikts
Die Wurzeln des Streits reichen weit zurück. The Twigs halten eine Marke, die bereits seit 1996 auf ihren Namen eingetragen ist. Als Tahliah Barnett ab 2013 unter dem Namen Twigs – und ab 2014 unter FKA Twigs – international bekannt wurde, entstand nach Angaben beider Parteien Korrespondenz über mögliche Verwechslungsgefahren. Barnett bot den Schwestern damals 15.000 US-Dollar an, um eine friedliche Koexistenz beider Künstlernamen zu ermöglichen, ohne die Marke käuflich erwerben zu müssen. Laura und Linda Good lehnten dieses Angebot ab. Im Jahr 2014 reichten The Twigs eine erste Klage wegen Markenrechtsverletzung ein, zogen diese jedoch freiwillig wieder zurück. Danach herrschte für etwa ein Jahrzehnt Funkstille.
Neue Eskalation ab 2024
Dieser Waffenstillstand endete abrupt im Mai 2024, als The Twigs erneut Unterlassungsaufforderungen an Barnett verschickten und verlangten, dass sie die Eintragung der Marke „FKA TWIGS“ im amerikanischen Markenregister unterlasse. Im Oktober 2025 folgte ein weiteres Schreiben, und im Dezember 2025 leiteten die Schwestern ein Widerspruchsverfahren vor dem Trademark Trial and Appeal Board ein, um Barnetts ausstehende US-Markenanmeldung zu blockieren. Dieses Verfahren ist nach wie vor anhängig. Während der Verhandlungen forderten die Schwestern nach Darstellung der Gegenseite eine siebenstellige Summe, um auf ihre angeblichen Rechte zu verzichten und eine Koexistenz zu dulden.
FKA Twigs geht in die Offensive
Daraufhin ergriff Barnett selbst die rechtliche Initiative. Am 20. März 2026 reichte sie vor dem Southern District of New York Klage ein und beantragte eine gerichtliche Feststellung, dass ihr Künstlername die Markenrechte von The Twigs nicht verletzt. Ihre Anwälte argumentieren, eine Verwechslung der beiden Künstlerinnen sei schlicht undenkbar. Als Beleg führten sie die drastisch unterschiedlichen Reichweiten an: Barnett zählt monatlich über drei Millionen Hörerinnen und Hörer auf Spotify sowie mehr als 300 Millionen Aufrufe auf YouTube. The Twigs kommen demgegenüber auf lediglich 25 monatliche Spotify-Hörer, 705 Instagram-Abonnenten und unter 70 YouTube-Abonnenten. Die drei einzigen dokumentierten Auftritte der Band in den vergangenen 25 Jahren sollen an Orten stattgefunden haben, die keine regulären Konzertbühnen darstellen. Barnetts Rechtsvertreter betonten zudem, dass beide Acts in vollkommen verschiedenen musikalischen und kommerziellen Sphären operierten, von einem einheitlichen künstlerischen Erscheinungsbild ganz zu schweigen.
Die Gegenklage und ihre Vorwürfe
The Twigs antworteten mit ihrer Gegenklage, in der sie Barnett vorwerfen, ihre Bekanntheit, ihre finanzielle Stärke und ihre Medienanbindung gezielt eingesetzt zu haben, um das markenrechtlich geschützte Ansehen der Band zu untergraben. Seit der Veröffentlichung von Barnetts Album „Magdalene“ im Jahr 2019 habe sie die Vorsilbe „FKA“ bei öffentlichen Auftritten zunehmend weggelassen und trete seither schlicht als „Twigs“ in Erscheinung. Dadurch habe sie wissentlich die öffentliche Wahrnehmung in ihre Richtung gelenkt und den Markenwert der Schwestern beschädigt. Die Gegenklage beschreibt dieses Vorgehen als bewusste Strategie, die darauf abgezielt habe, die Schutzrechte der Gegenpartei zu schwächen oder vollständig zunichte zu machen. Barnetts Pressevertretung ließ eine Anfrage zur Gegenklage zunächst unbeantwortet.
FKA Twigs – eine Karriere auf Weltniveau
Tahliah Barnett hat sich seit ihrem Debüt als eine der innovativsten Künstlerinnen des zeitgenössischen Pop etabliert. Sie war Headlinerin auf renommierten Festivals wie Coachella und Glastonbury, arbeitete mit Marken wie Apple, Nike, Google und Calvin Klein zusammen und hält Markeneintragungen für „FKA TWIGS“ in Großbritannien, der EU, Japan und China. Anfang 2026 gewann sie den Grammy Award in der Kategorie Bestes Dance-/Elektronikalbum für ihr Projekt „Eusexua“. International tritt sie bei Festivals auf, darunter Primavera Sound 2026 in Buenos Aires und São Paulo.
Ein Rechtsstreit mit grundsätzlicher Bedeutung
Der Fall wirft grundlegende Fragen des Markenrechts im Musikbereich auf: Kann eine weitgehend inaktive Band mit historisch eingetragenem Markennamen eine weltweit bekannte Künstlerin daran hindern, ihren über mehr als ein Jahrzehnt etablierten Künstlernamen weiter zu verwenden? Die zuständige Richterin am Southern District of New York wird über diese Frage zu entscheiden haben. Das Verfahren dürfte die Musikbranche und die Rechtspraxis im Bereich geistigen Eigentums gleichermaßen aufmerksam verfolgen.
Author: Franz Lemmler © 2026 Xenopolias.de
Quellen: Billboard, Rolling Stone, Music Business Worldwide, NME, TMZ, AceShowbiz
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