Stéphane Davi, CC BY 3.0 <https://creativecommons.org/licenses/by/3.0>, via Wikimedia Commons
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Paris Jackson - WILTED - Directed by Stéphane Davi & Aymeric Alcazar

Knapp 17 Jahre nach dem Tod von Michael Jackson im Juni 2009 tobt um sein Milliarden-Erbe ein erbitterter Rechtsstreit – und mittendrin steht seine Tochter Paris. Die heute 28-Jährige hat im Mai 2026 einen bedeutsamen juristischen Etappensieg errungen: Ein Gericht in Los Angeles entschied, dass 625.000 Dollar an Bonuszahlungen, die der Nachlass an drei externe Anwaltskanzleien ausgeschüttet hatte, als nicht gerechtfertigt einzustufen sind und an den Nachlass zurückzufließen haben.

Die strittigen Zahlungen und das Urteil

Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen Bonuszahlungen, die die beiden Nachlassverwalter John Branca und John McClain in der zweiten Hälfte des Jahres 2018 an drei Anwaltsfirmen – Greenberg Traurig, Saul Ewing sowie Kinsella Holley Iser Kump Steinsapir – angewiesen hatten. Paris Jackson legte gegen diese Zahlungen Einspruch ein und argumentierte, die Boni seien für nicht erfasste Anwaltsarbeitszeiten gewährt worden, ohne dass eine ausreichende Begründung vorgelegt wurde. Der pensionierte Nachlassrichter und heutige Schiedsrichter Mitchell Beckloff gab ihr in einem 23-seitigen Beschluss vom 29. April 2026 vollumfänglich Recht. Die Bonuszahlungen seien willkürlich erschienen und der Nachlass habe es versäumt nachzuweisen, dass sie angemessen und gerechtfertigt gewesen seien – zumal die betreffenden Kanzleien für ihre Leistungen bereits durch reguläre Stundenhonorare entlohnt worden waren. Die Summe ist zurückzuzahlen. Künftig dürfen Boni an Anwälte nur noch mit schriftlichem Einverständnis aller Begünstigten oder einer gerichtlichen Genehmigung ausgezahlt werden. Darüber hinaus ordnete Beckloff an, dass 30 Prozent aller laufenden Anwaltshonorare einzubehalten sind, bis eine gesonderte gerichtliche Genehmigung vorliegt.

Ein Konflikt, der tiefer geht als Geld

Das Urteil markiert mehr als nur den Rückfluss einer siebenstelligen Summe. Es verleiht Paris Jacksons seit Jahren geführtem Kampf um Kontrolle und Transparenz über das väterliche Erbe erstmals erhebliches juristisches Gewicht. Im November 2025 hatte sie Branca und McClain in einer breit angelegten Klage Misswirtschaft und Eigennutz vorgeworfen. Als symbolisch wurde in diesem Kontext die Tatsache gewertet, dass Hollywoodstar Miles Teller in dem aufwendigen Biopic über Michael Jackson – produziert ebenfalls mit Beteiligung des Nachlasses – die Rolle von John Branca selbst übernahm. Paris sah darin einen weiteren Beleg dafür, dass die Verwalter die enormen Mittel des Nachlasses auch zur Selbstdarstellung nutzten. Das Lager von Paris Jackson ließ nach dem Urteil verlauten, der Nachlass solle eine sorgfältig geführte Einrichtung zum Wohl der Familie sein – und kein Vehikel persönlicher Ambitionen. Branca und McClain ihrerseits betonten, man respektiere die Entscheidung, weise aber auf die unbestrittenen Erfolge der Nachlassverwaltung hin: Aus einem Erbe mit rund 500 Millionen Dollar Schulden zum Zeitpunkt des Todes Michael Jacksons sei eine heute rund zwei Milliarden Dollar schwere Vermögensmasse geworden. Beckloff erkannte diese Leistung in seinem Urteil ausdrücklich an – ließ dies aber ausdrücklich nicht als Rechtfertigung für die nicht nachvollziehbar begründeten Bonuszahlungen gelten.

Die Gegenseite schlägt zurück

Die Verwalter hatten im Oktober 2025 in Gerichtsunterlagen darauf hingewiesen, dass Paris Jackson selbst seit dem Tod ihres Vaters rund 65 Millionen Dollar aus dem Nachlass erhalten habe. Der Subtext war kaum verborgen: Wer so erheblich von einer erfolgreichen Nachlassverwaltung profitiert hat, sollte deren Methoden nicht grundsätzlich infrage stellen. Doch das Argument verfing vor Gericht nicht. Beckloff würdigte Paris Jackson ausdrücklich als treibende Kraft hinter einer weiteren richtungsweisenden Entscheidung: Die Verwalter wurden verpflichtet, bis zum 15. September 2026 Anträge auf gerichtliche Genehmigung der Anwaltshonorare für den gesamten Zeitraum von 2019 bis 2024 einzureichen. Ursprünglich hatte der Nachlass signalisiert, diese Unterlagen könnten frühestens 2027 vorgelegt werden.

Der Biopic und das angespannte Verhältnis zur Familientochter

Im Hintergrund des Rechtsstreits läuft seit dem 24. April 2026 der von Regisseur Antoine Fuqua inszenierte Kinofilm über das Leben von Michael Jackson in den Kinos. Hauptdarsteller ist Jaafar Jackson, ein Neffe des Verstorbenen. Der Film war zuvor mit erheblichen Anlaufschwierigkeiten konfrontiert: Nach dem Bekanntwerden eines 1994 geschlossenen Vergleichs über mehr als 20 Millionen Dollar mit der Familie des damals minderjährigen Jordan Chandler mussten Szenen nachgedreht werden, die Bezüge zu Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs enthielten. Paris Jackson hat sich öffentlich gegen den Film positioniert. Dennoch spielte er weltweit bislang mehr als 584 Millionen Dollar ein. Die Produktion des Films verursachte dem Vernehmen nach im Jahr 2025 erhebliche Ausgaben des Nachlasses – ein weiterer Brennpunkt in dem ohnehin angespannten Verhältnis zwischen Paris und den Verwaltern.

Struktureller Wandel im Umgang mit dem Erbe

Was nach einem internen Familienstreit um überschaubare Geldsummen aussieht, hat strukturelle Bedeutung. Gerichte in den USA haben mit diesem Urteil klargestellt, dass Nachlassverwalter – auch bei nachgewiesener unternehmerischer Leistung – gegenüber den Begünstigten rechenschaftspflichtig bleiben. Discretionäre Bonuszahlungen an Anwälte, die bereits angemessen honoriert wurden, bedürfen einer konkreten und nachvollziehbaren Begründung. Paris Jackson hat damit einen Präzedenzfall geschaffen, der über den konkreten Fall weit hinausweist: Dass Begünstigte eines Nachlasses die Entscheidungen von Verwaltern gerichtlich anfechten können – und damit auch Erfolg haben.


Author: Franz Lemmler © 2026 Xenopolias.de

Quellen: Rolling Stone, Billboard, Deadline, The Statesman, Rolling Out, Mogaz, Promiflash, Sunday Guardian Live, Showbiz411, AOL

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