
Am Abend des 28. Mai 2026 fiel am Landesgericht Wiener Neustadt das Urteil in einem der aufsehenerregendsten Terrorismusprozesse Österreichs der jüngeren Vergangenheit. Der 21-jährige Beran A., ein österreichischer Staatsbürger mit nordmazedonischen Wurzeln, wurde von den Geschworenen in allen Anklagepunkten für schuldig befunden. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren. Sein Mitangeklagter, der gleichaltrige Arda K., erhielt eine Strafe von zwölf Jahren. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Die Anschlagspläne auf das Ernst-Happel-Stadion
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand ein geplanter Anschlag auf eine der Aufführungen von Taylor Swift im Rahmen ihrer weltweiten Eras-Tour im Wiener Ernst-Happel-Stadion im August 2024. Für die drei geplanten Konzerte waren insgesamt über 170.000 Besucherinnen und Besucher erwartet worden. Beran A. hatte zu Prozessbeginn gestanden, einen Angriff auf die Konzertbesucher vor dem Stadion geplant zu haben. Sein erklärtes Ziel war es, so viele Menschen wie möglich zu verletzen und zu töten, anschließend wollte er sich selbst das Leben nehmen. Er habe vor der Terrororganisation Islamischer Staat als Held dastehen und Bekanntheit erlangen wollen, gab er vor Gericht zu.
Sprengstoff, Waffen und Anleitungen aus dem Netz
Laut Anklageschrift hatte Beran A. aus dem Internet bezogene Anleitungen genutzt, um eine geringe Menge des hochexplosiven Sprengstoffs TATP herzustellen – eine für den IS typische Bauweise von Splitterbomben. Parallel dazu versuchte er, sich mit weiteren Waffen auszurüsten, darunter ein Maschinengewehr und eine Handgranate, was ihm jedoch nicht gelang. Zeugen berichteten im Verlauf des Prozesses von einer zunehmenden Radikalisierung des Angeklagten in den Monaten vor dem geplanten Angriff.
Eine IS-Terrorzelle mit internationalen Plänen
Der Prozess beleuchtete nicht nur den Wiener Anschlagsplan, sondern auch ein weit verzweigtes terroristisches Netzwerk. Laut Urteil hatten Beran A. und Arda K. seit Ende 2023 gemeinsam mit einem dritten Österreicher, Hasan E., eine IS-Terrorzelle gebildet. Die Gruppe plante für März 2024 gleichzeitige Anschläge in drei verschiedenen Ländern: Beran A. sollte in Dubai zuschlagen, Arda K. in Istanbul, Hasan E. in Mekka. Beide österreichischen Angeklagten kehrten letztlich ohne Tatausführung zurück. Hasan E. hingegen griff an der Großen Moschee in Mekka einen Sicherheitsbeamten mit einem Messer an und verletzte weitere Personen. Er sitzt seither in Saudi-Arabien in Untersuchungshaft und wartet dort auf den Abschluss seines eigenen Strafverfahrens.
Mitschuld am Anschlag in Mekka – ein strittiger Punkt
Ein zentraler Diskussionspunkt während des Prozesses war die Frage, ob Beran A. und Arda K. Hasan E. bei dem Messerangriff in Mekka psychisch unterstützt hatten, indem sie bis kurz vor der Tat in telefonischem Kontakt standen und die Details ihrer jeweiligen Vorhaben besprachen. Beran A. bestritt diese Mittäterschaft bis zuletzt. Die Geschworenen sahen es dennoch als erwiesen an, dass beide Angeklagten einen Tatbeitrag zum Mordversuch in Mekka geleistet hatten. Das Urteil umfasste entsprechend auch den Schuldspruch wegen Beitrags zum Mordversuch.
Vereitelung durch US-Geheimdienste – Konzerte abgesagt
Dass der Anschlag nie stattfand, ist maßgeblich einer Warnung des US-amerikanischen Auslandsgeheimdienstes CIA zu verdanken. Österreichische Sicherheitsbehörden wurden durch diesen Hinweis in die Lage versetzt, Beran A. einen Tag vor dem geplanten Angriff festzunehmen – im August 2024. Daraufhin sagte der Veranstalter alle drei Wiener Konzerte kurzfristig ab. Die Entscheidung traf hunderttausende Fans weltweit und löste ein enormes Medienecho aus.
Strafmaß und Urteilsbegründung
Der gesetzliche Strafrahmen für die angeklagten Delikte sah zehn bis zwanzig Jahre Freiheitsstrafe vor. Die vorsitzende Richterin erläuterte in ihrer Begründung, dass die verhängten Strafen Tat und Schuld angemessen Rechnung tragen. Erschwerend wertete das Gericht die religiös-extremistische Motivation, den langen Tatzeitraum sowie das hohe Maß an krimineller Energie. Als mildernde Umstände wurden das zum Tatzeitpunkt noch nicht vollendete 21. Lebensjahr beider Angeklagten sowie ihr teilweises Geständnis berücksichtigt. Beran A. richtete kurz vor der Urteilsverkündung noch einige Worte an das Gericht und äußerte Bedauern für seine Handlungen. Beide Angeklagten nahmen den Schuldspruch äußerlich gefasst auf. Die Verteidigung von Beran A. erbat drei Tage Bedenkzeit, um mit ihrem Mandanten über mögliche Rechtsmittel zu beraten. Auch der Anwalt von Arda K. kündigte an, das weitere Vorgehen zunächst mit seinem Mandanten zu besprechen. Die Staatsanwaltschaft gab unmittelbar nach der Urteilsverkündung keine Stellungnahme ab.
Author: Franz Lemmler © 2026 Xenopolias.de
Quellen: 20 Minuten, Epoch Times, ZDF heute, Nachrichten.at, Salzburg24, Heute.at, BVZ.at, Onvista, Reuters, AFP, APA, BBC