Ein Richter am Superior Court in Washington D.C. hat das Kennedy Center dazu verurteilt, dem Jazz-Musiker Chuck Redd mehr als 250.000 US-Dollar an Anwaltskosten zu erstatten. Vorausgegangen war ein gescheiterter Klageversuch der Kulturinstitution gegen den Vibraphonisten und Schlagzeuger, nachdem dieser im vergangenen Dezember seinen traditionellen Auftritt aus Protest abgesagt hatte.
Absage aus Protest gegen Namensänderung
Redd hatte fast zwei Jahrzehnte lang die alljährliche „Christmas Eve Jazz Jam“ am Kennedy Center ausgerichtet. Nachdem der Verwaltungsrat des Hauses im Dezember beschlossen hatte, den Namen von Präsident Donald Trump an der Fassade der Einrichtung anzubringen, sagte Redd seinen für den 24. Dezember geplanten kostenlosen Auftritt ab. Er begründete diesen Schritt öffentlich, unter anderem in einer an die Nachrichtenagentur AP übermittelten Erklärung, mit seiner Ablehnung der Namensänderung.
Klage über eine Million Dollar
Das Kennedy Center reagierte mit der Ankündigung, Redd auf eine Million US-Dollar Schadenersatz zu verklagen. In der Klage wegen Vertragsbruchs berief sich die Einrichtung auf eine sogenannte Moralklausel und warf Redd vor, die ihm gebotene öffentliche Bühne missbraucht zu haben, um ein politisches Statement abzugeben. Zudem seien der Institution durch die Absage Kosten für Marketing und Vorbereitung sowie ein Vertrauensverlust beim Publikum entstanden. Später bot das Zentrum an, sich für 7.500 Dollar zu vergleichen, was Redd jedoch ablehnte. Er hielt dem entgegen, dass die Veranstaltung ohnehin kostenlos gewesen sei, er rechtzeitig abgesagt und nie einen Vertrag für den Auftritt unterschrieben habe.
Klage im Juni abgewiesen
Bereits im Juni wies Richterin Tanya M. Jones Bosier die Klage des Kennedy Centers ab. Sie gab damit einem Antrag Redds statt, der sich auf das sogenannte Anti-SLAPP-Gesetz des Bezirks Washington D.C. berief, ein Gesetz, das öffentliche Meinungsäußerungen im Interesse der Allgemeinheit schützen soll. Die Richterin stellte zudem fest, dass mehrere weitere Künstler ihre Auftritte im Rahmen der Veranstaltung ebenfalls abgesagt hatten, wodurch die Jazz Jam letztlich komplett ausfiel. Redd sei nach eigenen Angaben jedoch der einzige Künstler gewesen, der sich öffentlich dazu geäußert habe und anschließend verklagt worden sei.
Anwaltskosten von mehr als 250.000 Dollar
In ihrer Anordnung vom Montag entschied die Richterin, dass das Kennedy Center Redd innerhalb von 45 Tagen 252.479,70 US-Dollar zur Deckung seiner Anwalts- und weiteren Verfahrenskosten zahlen muss. Diese Summe liegt rund 6.000 Dollar unter dem ursprünglich von Redd geforderten Betrag. Die Anwältin des Musikers äußerte sich zufrieden mit der Entscheidung und erklärte, kein Bürger sollte gezwungen sein, Zeit und Geld für die Abwehr grundloser, politisch motivierter Klagen aufzuwenden. Das Kennedy Center kündigte an, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen, und bezeichnete die geforderten Kosten zuvor in einem Schriftsatz als völlig unverhältnismäßig zur Komplexität des Falls.
Hintergrund: Kontrolle über das Kennedy Center
Trump hatte im Februar 2025 die bisherige Führung des Kennedy Centers, darunter Präsidentschaft und Verwaltungsratsvorsitz, ausgetauscht und durch ihm nahestehende Personen ersetzt. Er selbst bekleidet seither den Vorsitz des Verwaltungsrats. Im Juni wurde sein Name nach einer gerichtlichen Entscheidung wieder von der Fassade des Gebäudes entfernt. Die weitere Zukunft der Einrichtung bleibt unterdessen ungewiss: Ein Großteil der öffentlichen Programme und Bildungsangebote ist weiterhin ausgesetzt, nachdem Pläne für eine mehrjährige Renovierung angekündigt worden waren. Ein Bundesgericht in Washington hat die Verwaltung inzwischen dazu aufgefordert, aktuelle Angaben zu Bauplänen, Programmgestaltung und öffentlichem Zugang vorzulegen.
Author: Franz Lemmler © 2026 Xenopolias.de
Quellen: ideastream.org, wsiu.org, kunc.org, nbcnews.com, deadline.com, washingtonpost.com, gpb.org, npr.org, rollingstone.com, thehill.com
