
Die Ballermann-Sängerin Melanie Müller sollte sich am Dienstag vor dem Amtsgericht Leipzig wegen des Verdachts der Urkundenfälschung verantworten. Dazu kam es jedoch nicht: Der Prozess wurde kurzfristig abgesagt.
Vorwurf: Falscher Ausweis auf Behindertenparkplatz
Hintergrund des Verfahrens ist ein Vorfall aus dem August 2024. Damals soll die 38-Jährige bei einem Termin am Amtsgericht Leipzig ihr Fahrzeug auf einem ausgewiesenen Schwerbehindertenparkplatz direkt vor dem Haupteingang des Gerichtsgebäudes abgestellt haben. Der dabei hinterlegte Behindertenausweis soll laut Staatsanwaltschaft gefälscht gewesen sein. Ausgestellt war das Dokument offenbar auf den Kreis Recklinghausen, der daraufhin Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Leipzig erstattete. Im Zuge der Ermittlungen wurde das Haus der Musikerin durchsucht, wie eine Polizeisprecherin damals bestätigte, ohne nähere Angaben zu den gesuchten Beweismitteln zu machen.
Gegen Müller erging wegen des Vorwurfs der Urkundenfälschung zunächst ein Strafbefehl über 60 Tagessätze. Da sie dagegen Einspruch einlegte, sollte der Fall nun öffentlich vor Gericht verhandelt werden. Nach Angaben eines Gerichtssprechers wäre ein persönliches Erscheinen nicht zwingend nötig gewesen, sofern sie anwaltlich vertreten worden wäre.
Verhandlung kurzfristig abgesagt
Zu der eigentlich für Dienstag angesetzten Verhandlung kam es letztlich nicht. Ein Gerichtssprecher teilte auf Anfrage mit, dass Müller ein ärztliches Attest vorgelegt und krankheitsbedingt abgesagt habe. Warum die Verhandlung im Detail ausfiel, ließ sich zunächst nicht abschließend klären. Einen neuen Verhandlungstermin gibt es bislang nicht.
Bereits zuvor rechtskräftig verurteilt
Es ist nicht das erste Gerichtsverfahren, das die Sängerin in diesem Jahr beschäftigt. Erst im Januar 2026 hatte das Landgericht Leipzig in zweiter Instanz ein Urteil gegen Müller wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie wegen Drogenbesitzes bestätigt. Grundlage war ein Konzertauftritt aus dem September 2022, bei dem sich Müller nach Feststellung des Gerichts zum Ende der Show durch das Publikum habe hinreißen lassen und mehrfach den Hitlergruß gezeigt habe. Das Gericht verhängte eine Gesamtstrafe von 70 Tagessätzen zu je 50 Euro, insgesamt also 3.500 Euro. Müller verzichtete auf eine Revision, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Author: Franz Lemmler © 2026 Xenopolias.de
Quellen: recklinghaeuser-zeitung.de, t-online.de, leipzig.t-online.de
