Spotify führt ab Mitte September eine neue Kennzeichnung für Künstlerprofile mit künstlich erzeugter Identität ein. Wie der schwedische Streaming-Dienst am Dienstag mitteilte, sollen Nutzerinnen und Nutzer künftig klar erkennen können, ob hinter einem Profil eine reale Person oder eine KI-generierte Persona steht. Das Unternehmen begründet den Schritt mit eindeutigem Feedback der Hörerschaft, die sich mehr Transparenz gewünscht habe.
Zwei Stufen der Kennzeichnung
Konkret führt Spotify die Labels „AI Persona“ und „Likely AI Persona“ ein. Künstler und ihre Teams können sich seit dem 11. August über das Portal Spotify for Artists freiwillig selbst als KI-Persona deklarieren. Parallel dazu prüft Spotify mit einer Kombination aus automatisierten Systemen und menschlicher Kontrolle eigenständig Profile, die eine bestimmte Reichweite erreicht haben und deren öffentlich gezeigte Identität den Anschein einer fotorealistischen, aber künstlich erzeugten Person erweckt. Werden solche Profile erkannt, erhalten die Betreiber eine Mitteilung und die Möglichkeit, gegen die Einstufung Einspruch einzulegen.
Wichtig ist dabei eine Unterscheidung, die Spotify selbst betont: Das Badge sagt nichts darüber aus, ob bei der Produktion der Musik KI-Werkzeuge zum Einsatz kamen. Es bezieht sich ausschließlich auf die öffentliche Identität des Künstlers oder der Band.
Sichtbar ab Mitte September
Auch wenn sich Künstler bereits jetzt entsprechend kennzeichnen lassen können, wird das Badge für Nutzer erst mit einem App-Update Mitte September sichtbar. Zunächst erscheint die Markierung in der mobilen Anwendung, und zwar auf den Künstlerprofilen selbst, in den Suchergebnissen sowie bei Songzeilen innerhalb von Playlists.
Ausschluss aus Empfehlungen und Playlists
Die eigentliche Konsequenz der Kennzeichnung betrifft die Sichtbarkeit im Katalog: Musik von als AI Persona markierten Profilen wird standardmäßig weder in redaktionell kuratierten noch in personalisierten, algorithmischen Empfehlungen ausgespielt. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn ein Nutzer dem betreffenden Profil aktiv folgt. Damit trifft Spotify eine bewusste Trennung zwischen dem Recht, Musik auf der Plattform anzubieten, und der Frage, wie prominent diese Musik algorithmisch verbreitet wird.
An der Auszahlung ändert sich dadurch nichts. Tantiemen für Streams von KI-Persona-Profilen fließen wie gewohnt weiter, allein die Reichweite über Empfehlungsmechanismen wird beschnitten. Damit unterscheidet sich Spotifys Ansatz von dem anderer Anbieter: Der Streaming-Dienst TIDAL hatte im Juli den umgekehrten Weg gewählt und KI-generierte Titel zwar im Katalog belassen, sie jedoch von Tantiemenzahlungen und Direktverkäufen ausgeschlossen.
Reaktion auf wachsende Flut an KI-Inhalten
Der Schritt fällt in eine Zeit, in der Spotify seit Monaten mit einer stark wachsenden Menge an KI-generierten Inhalten konfrontiert ist. Für Hörerinnen und Hörer war es zuletzt oft kaum noch erkennbar, ob hinter einem Künstlerprofil tatsächlich ein Mensch steht. Nach eigenen Angaben hat die Plattform in den vergangenen zwölf Monaten bereits rund 75 Millionen Spam-Titel entfernt, um die Qualität des Katalogs zu sichern.
In den kommenden Monaten will Spotify das System weiter ausbauen und Nutzern die Möglichkeit geben, verdächtige Künstlerprofile manuell zu melden, die ihrer Einschätzung nach eine nicht gekennzeichnete KI-Persona darstellen. Die endgültige Entscheidung über eine Kennzeichnung soll dabei weiterhin bei Spotify selbst liegen. Die neuen Labels ergänzen damit eine bereits bestehende Maßnahme: Ende April hatte das Unternehmen das Siegel „Verified by Spotify“ eingeführt, das Hörern helfen soll, authentische Künstlerprofile zu erkennen.
Kritik an möglichen Nebenwirkungen
Beobachter weisen darauf hin, dass die neue Regelung nicht nur betrügerische Massen-Uploads treffen dürfte. Auch kreative Musikprojekte, die bewusst und offen mit virtuellen Identitäten arbeiten, würden durch den Ausschluss aus den Empfehlungsmechanismen an Sichtbarkeit verlieren, selbst wenn sie transparent mit ihrer künstlichen Herkunft umgehen. Zudem wird angemerkt, dass ein Eingriff bei der Sichtbarkeit allein wirtschaftlich nur begrenzt wirksam sei, solange die Auszahlung über Streams unangetastet bleibt und Massen-Uploads dadurch nicht grundsätzlich unattraktiv werden.
Author: Franz Lemmler © 2026 Xenopolias.de
Quellen: stadt-bremerhaven.de, winfuture.de, appgefahren.de, ms-aktuell.de, t-online.de, watson.ch, it-boltwise.de, blogspan.net
