
Die Veranstalter des Eurovision Song Contest haben eine grundlegende Änderung der Ausrichterregeln beschlossen. Künftig verliert ein siegreiches Land automatisch das Recht, den Wettbewerb im Folgejahr auszurichten, sollte in dem Staat oder seiner unmittelbaren Region ein bewaffneter Konflikt, eine sensible geopolitische Lage oder eine andere Situation vorliegen, die Sicherheit oder Stabilität erheblich beeinträchtigt. Die Reference Group des Wettbewerbs bestätigte die Neuerung nach der jährlichen Überprüfung und nach Rückmeldungen der teilnehmenden Sender im Anschluss an den Vienna-Contest 2026.
Unabhängige Sicherheitsprüfung als neues Instrument
Bestehen Zweifel daran, ob ein Gewinnerland die Veranstaltung sicher ausrichten kann, erhält die European Broadcasting Union (EBU) künftig die Möglichkeit, eine unabhängige Sicherheitsbewertung des vorgeschlagenen Austragungsortes in Auftrag zu geben. Auf Grundlage dieser Einschätzung entscheidet die Organisation dann, ob der siegreiche Sender tatsächlich in der Lage ist, den Wettbewerb sicher durchzuführen. Fällt das Urteil negativ aus, bestimmt die EBU einen anderen Sender als Ausrichter. Dieser übernimmt die Veranstaltung dabei nicht stellvertretend für das ursprüngliche Siegerland, sondern in vollem eigenen Recht mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten.
Hintergrund: Israels zweite Plätze und diplomatische Spannungen
Namentlich nennen die Organisatoren kein Land, doch der Zusammenhang mit den vergangenen beiden Ausgaben liegt nahe. Israel, das sich seit 2023 im Krieg mit der Hamas im Gazastreifen befindet, belegte sowohl 2025 als auch 2026 den zweiten Platz und verpasste damit den Titel und das damit verbundene Ausrichterrecht nur knapp. Bereits im Vorfeld des Contests in Wien war es zu erheblichen Verwerfungen gekommen: Spanien, Irland, die Niederlande und Slowenien sagten ihre Teilnahme wegen des Gaza-Kriegs ab, nachdem die EBU entschieden hatte, keine gesonderte Abstimmung über einen möglichen Ausschluss Israels abzuhalten.
Erhöhtes Mindestalter für Teilnehmende
Parallel zur neuen Ausrichterregel hebt die EBU das Mindestalter für Künstlerinnen und Künstler von bisher 16 auf künftig 18 Jahre an. Maßgeblich ist dabei das Alter am Tag der ersten Probe. Die Organisation begründet den Schritt mit dem Ziel, junge Talente besser zu schützen und dem hohen Druck Rechnung zu tragen, der mit einem Auftritt in einer Veranstaltung dieser Größenordnung verbunden ist.
Klarstellung zu Live-Gesang
Zudem präzisierte die EBU ihre Regeln zum Live-Gesang. Grundsätzlich bleibt bestehen, dass die Hauptmelodie eines Songs von der oder dem Hauptausführenden live gesungen werden muss. Playback-Spuren und vorproduzierte Elemente sind weiterhin zulässig, dürfen jedoch nicht dazu genutzt werden, den Live-Gesang der Hauptmelodie faktisch zu ersetzen.
Präzedenzfall Ukraine
Ein vergleichbarer Fall ereignete sich bereits 2022, als die Ukraine den Wettbewerb gewann, die Ausrichtung wegen des russischen Angriffskriegs jedoch nicht selbst übernehmen konnte. Der Eurovision Song Contest 2023 fand daraufhin stellvertretend im britischen Liverpool statt. Die neue Regelung soll für vergleichbare Situationen künftig einen klar definierten Ablauf schaffen.
Author: Franz Lemmler © 2026 Xenopolias.de
Quellen: South China Morning Post, SBS News, Yahoo News, News.az, The Hollywood Reporter
