
Im jahrelangen Rechtsstreit zwischen Marilyn Manson und seiner früheren persönlichen Assistentin Ashley Walters ist nun ein konkreter Verhandlungstermin festgelegt worden. Ein Gericht in Los Angeles County setzte den Beginn des Geschworenenprozesses auf den 15. November 2027 fest. Für die betreffende Gerichtsbarkeit gilt dieser Zeitpunkt als vergleichsweise zeitnah, da neue Verfahren dort inzwischen häufig erst für Mitte 2028 angesetzt werden.
Vorwürfe aus den Jahren 2010 und 2011
Walters wirft dem Musiker, der bürgerlich Brian Warner heißt, vor, sie im Jahr 2010 in seinem Heimstudio in West Hollywood sexuell genötigt zu haben. Später, während ihrer Anstellung als seine Assistentin, soll er sie zudem wiederholt körperlich misshandelt haben, unter anderem durch Auspeitschen und das Schleudern gegen Wände. Ihre ursprüngliche Klage aus dem Jahr 2021 umfasste mehrere Vorwürfe, darunter sexuelle Belästigung, sexuelle Nötigung, Körperverletzung sowie die Zufügung emotionalen Leids, dazu Verstöße gegen kalifornisches Zivilrecht.
Ein langer juristischer Weg mit mehreren Wendungen
Der zuständige Richter Steve Cochran beschrieb den bisherigen Verfahrensverlauf selbst als äußerst verschlungen. Die Klage wurde im Mai 2022 zunächst wegen Verjährung abgewiesen, später jedoch von einem Berufungsgericht wiederbelebt, das Walters die Gelegenheit einräumte, eine verzögerte Erinnerung an die traumatischen Ereignisse geltend zu machen. Im Dezember 2025 wies Cochran die Klage erneut ab, da er diese Argumentation als nicht ausreichend belegt ansah. Erst durch das im Januar 2026 in Kraft getretene kalifornische Gesetz AB 250, das Betroffenen sexuellen Missbrauchs ein zeitlich begrenztes Fenster zur Wiederaufnahme eigentlich verjährter Ansprüche einräumt, wurde der Fall erneut zugelassen.
Manson scheitert erneut mit Abweisungsantrag
Im Juni wies der Richter einen weiteren Antrag von Mansons Anwälten ab, die Klage abzuweisen oder einzuschränken. Die Verteidigung hatte argumentiert, Walters‘ Vorwürfe fielen nicht unter die Regelungen des AB-250-Gesetzes, da sie keine körperliche Fixierung während der behaupteten sexuellen Übergriffe habe nachweisen können. Der Richter befand diese Frage als zu einzelfallabhängig, um bereits in diesem frühen Verfahrensstadium entschieden zu werden, und ließ die Klage in vollem Umfang zu.
Beide Seiten äußern sich zuversichtlich
Mansons Anwalt Howard King zeigte sich überzeugt, dass der Fall aufgrund eines noch anstehenden Antrags auf summarisches Urteil gar nicht erst zur Verhandlung kommen werde. Walters‘ juristisches Team hingegen begrüßte die Terminsetzung und betonte, nun endlich die Gelegenheit zu erhalten, Manson unter Eid befragen und sämtliche Fakten einer Jury vorlegen zu können.
Weiteres Umfeld der Vorwürfe
Walters ist eine von mehreren Frauen, die in den vergangenen Jahren Vorwürfe körperlicher, sexueller und emotionaler Misshandlung gegen den Musiker erhoben haben. Eine gesonderte Klage einer weiteren Betroffenen wurde zurückgezogen, während ein weiteres Verfahren, das Vorwürfe aus den 1990er-Jahren betrifft, weiterhin anhängig ist. Die Staatsanwaltschaft von Los Angeles hatte nach einer mehrjährigen Untersuchung entschieden, keine strafrechtliche Anklage gegen Manson zu erheben, da die Vorwürfe teils verjährt und teils nicht zweifelsfrei nachweisbar seien. Manson selbst weist sämtliche gegen ihn erhobenen Anschuldigungen zurück.
Author: Franz Lemmler © 2026 Xenopolias.de
Quellen: Rolling Stone, Paste Magazine, Theprp.com, Lambgoat
