
Kristin Dos Santos from Los Angeles, California, United States, CC BY-SA 2.0 <https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0>, via Wikimedia Commons
Im lang andauernden juristischen Nachspiel des Films „It Ends With Us“ hat ein US-Bundesrichter am Mittwoch eine Entscheidung getroffen, die für Aufsehen sorgt. Schauspielerin Blake Lively hatte von Regisseur und Co-Star Justin Baldoni sowie dessen Produktionsfirma Wayfarer Studios rund acht Millionen Dollar an Anwaltskosten und Auslagen zurückgefordert. Zugesprochen wurden ihr am Ende jedoch nur gut 400.000 Dollar – ein Bruchteil der ursprünglichen Summe.
Deutlich reduzierte Summe statt Millionenforderung
Zuständiger Richter war Lewis J. Liman vom Bundesbezirksgericht, der bereits zuvor die gegen Lively gerichtete Verleumdungs- und Erpressungsklage Baldonis abgewiesen hatte. Im Anschluss durfte Lively finanzielle Entschädigung auf Basis eines kalifornischen Gesetzes beantragen, das Personen schützt, die in gutem Glauben Vorwürfe zu sexueller Belästigung oder Diskriminierung öffentlich machen. Ihr Rechtsteam hatte daraufhin knapp über acht Millionen Dollar geltend gemacht, aufgeteilt in etwa 7,5 Millionen Dollar Honorare sowie rund 540.000 Dollar an weiteren Kosten. Der Richter sprach ihr letztlich 363.245,40 Dollar an Anwaltshonoraren sowie 44.206,35 Dollar an Verfahrenskosten zu, insgesamt also gut 407.000 Dollar.
Begründung des Gerichts
Liman erklärte in seiner Entscheidung, dass die Stundensätze der beteiligten Anwälte angesichts der Komplexität des Verfahrens grundsätzlich angemessen gewesen seien. Die Anzahl der abgerechneten Arbeitsstunden hielt er jedoch für deutlich überhöht. Zudem strich das Gericht Kostenpunkte, die im Zusammenhang mit Medienarbeit sowie bestimmten administrativen Tätigkeiten standen, da diese nicht erstattungsfähig seien. Auch die eingereichten Belege bewertete der Richter als unvollständig, da anstelle einzelner Rechnungen lediglich eine zusammenfassende Einschätzung eines Gutachters vorgelegt worden sei.
Reaktionen beider Seiten
Baldonis Anwalt Bryan Freedman bezeichnete das Urteil als deutlichen Erfolg für seinen Mandanten. Er verwies darauf, dass letztlich nur etwa fünf Prozent der ursprünglich geforderten Summe zugesprochen worden seien, und wertete dies als Bestätigung dafür, dass die ursprüngliche Forderung überzogen gewesen sei. Livelys Anwälte Esra Hudson und Michael Gottlieb betonten dagegen, es sei in dem Verfahren nie in erster Linie um Geld gegangen, sondern um Verantwortlichkeit. Ihre Mandantin habe anderen Betroffenen den Weg geebnet, sich öffentlich zu äußern.
Vorgeschichte des Rechtsstreits
Der Konflikt zwischen Lively und Baldoni reicht bis Dezember 2024 zurück, als Lively Baldoni vorwarf, sie während der Dreharbeiten zu „It Ends With Us“ sexuell belästigt und anschließend eine Kampagne zur öffentlichen Rufschädigung gegen sie orchestriert zu haben. Baldoni wiederum reichte im Januar 2025 eine Gegenklage wegen Verleumdung ein, in der er Lively und ihrem Ehemann Ryan Reynolds vorwarf, die Vorwürfe erfunden zu haben, um die kreative Kontrolle über das Projekt an sich zu reißen. Eine ähnliche Klage gegen die New York Times, die über die Vorwürfe berichtet hatte, wurde bereits zuvor abgewiesen. Im Mai einigten sich beide Parteien schließlich außergerichtlich und verhinderten damit einen für Ende des Monats angesetzten Prozess. Offen blieb zu diesem Zeitpunkt lediglich die Frage der Anwaltskosten, die nun mit dem aktuellen Urteil geklärt wurde.
Author: Franz Lemmler © 2026 Xenopolias.de
Quellen: NBC News, Recorder Online, Variety, AOL, E! News, Forbes
