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Nina Chuba beim Rocken am Brocken 2022
Chris W. Braunschweiger, Attribution, via Wikimedia Commons

Nach dem Auftritt von Nina Chuba im Bielefelder Ravensberger Park sind in mehreren Lokalmedien auffällig keine aktuellen Bilder der Sängerin zu finden. Zeitungen wie die Neue Westfälische und das Westfalen-Blatt haben sich bewusst dagegen entschieden, Fotos vom Konzertabend zu veröffentlichen, obwohl Tausende Fans die Show besucht hatten und entsprechendes Bildmaterial durchaus vorhanden gewesen wäre. Grund dafür ist keine technische Panne, sondern eine redaktionelle Grundsatzentscheidung.

Agentur verlangt Kontrolle über Bildauswahl

Auslöser des Streits ist eine Forderung der Künstleragentur von Nina Chuba. Diese knüpft die Erlaubnis zur fotografischen Berichterstattung an die Bedingung, dass die jeweilige Lokalredaktion sämtliche zur Veröffentlichung vorgesehenen Aufnahmen vorab zur Prüfung vorlegt. Erst nach Freigabe durch die Agentur dürften die Bilder demnach erscheinen. Damit bliebe theoretisch auch die Möglichkeit offen, dass einzelne Fotos ohne nachvollziehbare Begründung abgelehnt werden.

Redaktionen sehen Grundsatz der Pressefreiheit verletzt

Für die betroffenen Zeitungen ist ein solches Vorgehen mit journalistischen Grundprinzipien nicht zu vereinbaren. Wenn eine Agentur über Freigabe oder Ablehnung von Bildmaterial entscheiden könne, nehme sie unmittelbar Einfluss auf die redaktionelle Auswahl, heißt es sinngemäß aus den Redaktionsstuben. Die Entscheidung, welche Aufnahmen eine Berichterstattung begleiten, müsse jedoch bei der Redaktion selbst liegen und dürfe nicht von Künstlern oder deren Management vorgegeben werden. Auch das Westfalen-Blatt ordnete das Vorgehen des Managements als eine Form der Zensur ein und verzichtete demonstrativ auf ein Bild der Sängerin, obwohl an entsprechender Stelle im Bericht eigentlich eines vorgesehen war.

Ungewollte Nähe zwischen Songtext und Praxis

Bemerkenswert an dem Vorfall ist eine inhaltliche Parallele zu Nina Chubas eigenem Repertoire. In ihrem Song „Rage Girl“ finden sich Zeilen, die sinngemäß davon handeln, sich mehrfach ablichten zu lassen und zu fragen, ob es sich dabei um Pressefotos handle. Angesichts der aktuellen Auseinandersetzung um die Freigabepraxis wirkt diese Textstelle im Nachhinein durchaus doppeldeutig, auch wenn eine solche Interpretation zum Zeitpunkt der Entstehung des Songs sicher nicht beabsichtigt war.

Unterstützung durch den Journalistenverband

Der Deutsche Journalisten-Verband stellte sich in der Angelegenheit auf die Seite der Lokalmedien. Von dort hieß es sinngemäß, eine freie Berichterstattung dürfe nicht an einschränkende Bedingungen geknüpft werden. Andere, weniger weitreichende Vorgaben – etwa die verbreitete Praxis, Fotos nur während der ersten Songs eines Auftritts zuzulassen – seien davon ausdrücklich nicht betroffen und stellten keinen Eingriff in die Pressefreiheit dar.

Sorge vor einem Präzedenzfall

Print- und Onlinemedien befürchten, dass ein Nachgeben in diesem Fall Signalwirkung entfalten könnte. Sollte sich die Praxis durchsetzen, dass Auftretende oder ihre Agenturen vorab über die Veröffentlichung von Bildmaterial mitbestimmen dürfen, könnte dies auch auf andere gesellschaftliche Bereiche übergreifen, in denen Unternehmen oder Institutionen ein Interesse daran hätten, ihre visuelle Darstellung in der Öffentlichkeit selbst zu steuern. Kritiker verweisen zudem darauf, dass ohnehin unzählige private Fotos und Videos vom Konzertabend über soziale Netzwerke wie Instagram und TikTok verbreitet wurden und dort naturgemäß keinerlei redaktioneller oder agenturseitiger Kontrolle unterliegen. Vor diesem Hintergrund erscheine die Verweigerung eines einzelnen redaktionellen Bildes umso unverhältnismäßiger.

Author: Franz Lemmler © 2026 Xenopolias.de

Quellen: Neue Westfälische, Westfalen-Blatt, Musikexpress

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