
Los Angeles Police Department, Public domain, via Wikimedia Commons
Im Strafverfahren gegen den Sänger D4vd, bürgerlich David Anthony Burke, hat es einen überraschenden Wechsel in der rechtlichen Vertretung gegeben. Der 21-Jährige, dem vorgeworfen wird, die 14-jährige Celeste Rivas Hernandez sexuell missbraucht, getötet und ihre Leiche verstümmelt sowie im Kofferraum seines Tesla versteckt zu haben, erschien am Montag zu einer erneuten Anklageverlesung vor Gericht und bekannte sich erneut nicht schuldig. Bei diesem Termin wurde bekannt, dass sein bisheriges Anwaltsteam das Mandat niedergelegt hat.
Prominentes Team zieht sich zurück
Die bekannten Strafverteidigerinnen Blair Berk und Marilyn Bednarski sowie die Anwältin Regina Peter hatten Burke bislang vertreten. Vor Gericht erklärten sie, das Mandat nicht mehr fortführen zu können, ohne dies im Detail zu begründen. In einer schriftlichen Stellungnahme betonten die drei Juristinnen, es liege kein Interessenkonflikt vor und die Entscheidung sei von Burke selbst ausgegangen. Das Gericht gab dem Antrag auf Mandatsniederlegung statt und bestellte im Anschluss die Behörde der Pflichtverteidigung des Los Angeles County, nachdem festgestellt worden war, dass der Angeklagte die Voraussetzungen für eine kostenlose Verteidigung erfülle.
Zweifel an der Bedürftigkeit
Der Wechsel sorgt branchenweit für Aufsehen, da Burke durch seinen Plattenvertrag mit Interscope Records Berichten zufolge rund elf Millionen US-Dollar eingenommen haben soll. Weder seine früheren Anwältinnen noch die Justiz äußerten sich öffentlich dazu, wie genau die finanzielle Bedürftigkeit nachgewiesen oder geprüft wurde, die für die Einstufung als „indigent“ und damit für die Zuweisung eines Pflichtverteidigers erforderlich ist. Beobachter verweisen darauf, dass beim Sänger bislang keine Hinweise auf einen aufwendigen Lebensstil bekannt seien; er habe zuletzt offenbar in einem gemieteten Haus gelebt. Wie sein Vermögen dennoch aufgebraucht worden sein könnte, bleibt bislang ungeklärt und wird in Medienberichten als offene Frage behandelt.
Anklagepunkte und bisheriger Verfahrensverlauf
Burke muss sich unter anderem wegen Mordes aus niederen Beweggründen, begangen aus finanziellem Interesse sowie zur Verhinderung einer Anzeige des mutmaßlichen Missbrauchs, vor Gericht verantworten. Hinzu kommen Vorwürfe des fortgesetzten sexuellen Missbrauchs eines Kindes unter 14 Jahren sowie der unerlaubten Verstümmelung menschlicher Überreste. Bereits im Juli hatte eine mehrtägige Beweisaufnahme im Rahmen einer Vorverhandlung stattgefunden, in deren Verlauf die zuständige Richterin entschied, dass die vorgelegten Beweise für eine Anklage vor einem Geschworenengericht ausreichten. Vorausgegangen war zudem eine Recherche des Magazins Rolling Stone, die im selben Monat ein wiederkehrendes Muster fragwürdigen Verhaltens des Musikers beleuchtet hatte, das nach Angaben der Autoren bereits vor dem mutmaßlichen Missbrauch begonnen haben soll.
Nächster Gerichtstermin im Oktober
Die neu bestellten Pflichtverteidiger übernahmen im Anschluss an die Verhandlung die bisherigen Ermittlungsunterlagen von der privaten Kanzlei. Ein konkreter Termin für den Prozessbeginn steht weiterhin nicht fest. Der nächste Verfahrenstermin wurde jedoch auf den 19. Oktober angesetzt. Offen bleibt bislang auch, ob sich durch den Anwaltswechsel der weitere Zeitplan des Verfahrens verschieben könnte.
Author: Franz Lemmler © 2026 Xenopolias.de
Quellen: TMZ, Rolling Stone, Soap Central, The Shade Room, Lipstick Alley, Mandatory
