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Ski Aggu beim Southside Festival 2024
Schwabenmodel, CC BY 4.0 <https://creativecommons.org/licenses/by/4.0>, via Wikimedia Commons

Wochen nach der Ausstrahlung eines mittlerweile entfernten Livestreams sieht sich der Berliner Musiker Ski Aggu mit rechtlichen Konsequenzen konfrontiert. Grund ist eine Anekdote, die er während einer ungewöhnlichen Live-Übertragung zum Besten gab und in der er den früheren Unions-Fraktionschef Jens Spahn in den Kontext von Drogenkonsum stellte. Spahn weist die Darstellung entschieden zurück und lässt die Angelegenheit inzwischen juristisch prüfen.

Ein Auftritt fernab des gewohnten Studios

Ausgangspunkt der Kontroverse ist ein Gastauftritt des Rappers am Abend des 18. August bei der sogenannten „Almani Show“, einem Livestream-Format, das üblicherweise über die Plattform Twitch läuft. Ungewöhnlich war dabei vor allem der Schauplatz: Statt aus einem klassischen Studio wurde die Sendung spontan aus einem Berliner U-Bahnhof im Stadtteil Tempelhof übertragen. Wie später bekannt wurde, war dieser Auftritt nicht genehmigt, weshalb sich Ordnungskräfte der Verkehrsbetriebe sowie die Polizei eingeschaltet und die Beteiligten des Bahnhofsgeländes verwiesen haben sollen.

Die umstrittene Erzählung im Gespräch

Im Verlauf des Livestreams berichtete der Musiker von einer privaten Feier, bei der er nach eigenen Angaben auch dem Politiker begegnet sei. In diesem Zusammenhang brachte er eine bestimmte Art von Zusammenkunft ins Spiel, die gemeinhin mit dem gemeinsamen Konsum synthetischer Substanzen in Verbindung gebracht wird. Er stellte die Behauptung auf, der Politiker habe dabei in besonders exzessiver Weise Drogen zu sich genommen. Konkrete Nachweise oder Belege für diese Darstellung blieb er schuldig. Bemerkenswert ist zudem, dass er unmittelbar im Anschluss offenbar selbst darum bat, die betreffende Passage aus der Aufzeichnung zu entfernen – ihm wurde daraufhin mitgeteilt, dass die Übertragung live erfolge und dies technisch nicht mehr möglich sei.

Rückzieher unter dem eigenen Beitrag

Nachdem ein Ausschnitt der Szene im Netz kursierte und für erhebliche Aufmerksamkeit sorgte, distanzierte sich der Künstler öffentlich von seinen eigenen Aussagen. Unter dem verbreiteten Video merkte er an, die geschilderte Geschichte sei frei erfunden und ausschließlich zu Unterhaltungszwecken gedacht gewesen. Der ursprüngliche Beitrag wurde inzwischen von der Plattform entfernt.

Spahns Reaktion und juristisches Vorgehen

Der Politiker selbst wollte die Angelegenheit nicht auf sich beruhen lassen. Nach Medienberichten hat sein Umfeld mittlerweile Strafanzeige wegen des Verdachts der Verleumdung gestellt. Parallel dazu sollen die Verantwortlichen hinter dem Stream-Format anwaltlich abgemahnt worden sein. Aus seinem Büro hieß es sinngemäß, die im Video geäußerten Inhalte entbehrten jeder Grundlage und seien schlicht erfunden. Ein unabhängiger Beleg für einen tatsächlichen Drogenkonsum des Politikers existiert nach aktuellem Kenntnisstand nicht.

Ermittlungen auch wegen des Auftrittsorts

Neben der Anzeige des Politikers beschäftigt die Behörden offenbar noch ein zweiter Aspekt der Angelegenheit: Wegen des nicht genehmigten Auftritts im U-Bahnhof wird gegen die Verantwortlichen der Streaming-Produktion zusätzlich wegen des Verdachts auf Hausfriedensbruch ermittelt.

Große mediale Resonanz

Der Vorfall hat inzwischen weit über die eigentliche Fangemeinde des Musikers hinaus für Gesprächsstoff gesorgt und den Politiker ungewollt zum Thema zahlreicher Kommentare und Beiträge in sozialen Netzwerken gemacht. Wie der weitere juristische Verlauf aussieht und ob es zu einer förmlichen Anklage kommt, bleibt vorerst offen.

Author: Franz Lemmler © 2026 Xenopolias.de

Quellen: 20 Minuten, WEB.DE, Tagesspiegel

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