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Diddy Dirty Money
Shamsuddin Muhammad from Fort Hood, TX, USA, CC BY 2.0, via Wikimedia Commons

Im Fall Sean „Diddy“ Combs bewegt sich der vom US-Bundesstrafvollzug geführte Entlassungstermin erneut. Nach aktuellem Stand der zuständigen Behörde soll der Musikmogul nun am 5. Februar 2028 aus der Haft entlassen werden. Damit rückt der Termin im Vergleich zu zuletzt kommunizierten Angaben wieder ein Stück nach vorne. Endgültig ist dieses Datum jedoch nicht, wie die Behörde selbst betont – Verschiebungen sind bei derartigen Vollzugsplänen jederzeit möglich.

Ein Datum, das sich seit der Verurteilung ständig verändert

Der nun genannte Termin ist bereits die sechste Korrektur seit Combs‘ Verurteilung. Ursprünglich war eine Entlassung erst im Frühsommer 2028 vorgesehen. Im Laufe der vergangenen Monate wanderte das Datum mehrfach hin und her: Zeitweise stand ein Termin im April 2028 in den Akten, später rückte er auf Ende Februar vor, kurzzeitig sogar auf einen Zeitpunkt im Januar 2028. Nach einem Zwischenfall in der Haftanstalt wurde der Termin dann wieder nach hinten korrigiert, ehe die Behörde nun erneut den 5. Februar 2028 als aktuellen Stand vermerkt hat. Beobachter des Falls sprechen bereits von einem eingespielten Muster ständiger Anpassungen.

Auslöser der jüngsten Verschiebungen: Vorfall in der Haftanstalt

Ein wesentlicher Grund für die zwischenzeitliche Verzögerung soll ein Zwischenfall im Juli in der Haftanstalt FCI Fort Dix in New Jersey gewesen sein. Combs soll dort mit einem Mitinsassen aneinandergeraten sein. Über die genauen Hintergründe ist wenig bekannt; Personen mit Kenntnis des Vorgangs beschreiben die Auseinandersetzung als vorwiegend verbal, es soll zu gegenseitigen Beleidigungen gekommen sein. Im Nachgang des Vorfalls soll Combs zeitweise in Einzelhaft verlegt worden sein, ehe er offenbar wieder in den regulären Vollzug zurückkehrte.

Reha-Programm könnte weitere Zeit einsparen

Combs verbüßt seine Strafe seit der Verurteilung wegen zweier Verstöße im Zusammenhang mit der Beförderung von Personen zum Zweck der Prostitution in der Haftanstalt Fort Dix. Er war zuvor von den schwerwiegenderen Vorwürfen der organisierten Kriminalität und des Menschenhandels freigesprochen worden. Das Strafmaß liegt bei etwas mehr als vier Jahren Haft, verbunden mit einer sechsstelligen Geldstrafe und einer mehrjährigen Bewährungsaufsicht nach der Entlassung. Seine Verteidigung hatte frühzeitig darum gebeten, ihn in eine Einrichtung mit einem stationären Entzugsprogramm zu verlegen. Die erfolgreiche Teilnahme an einem solchen Programm kann die Haftzeit nach behördlichen Angaben um bis zu zwölf Monate verkürzen, was einen Teil der bisherigen Vorverlegungen erklären dürfte.

Ungewisser Ausblick bis zur tatsächlichen Freilassung

Auch wenn der 5. Februar 2028 aktuell als wahrscheinlichstes Datum gilt, bleibt der Fall damit weiterhin in Bewegung. Die bisherige Historie zeigt, dass sich derartige Prognosen kurzfristig ändern können – sowohl durch gutes Verhalten und den Abschluss von Reha-Maßnahmen als auch durch mögliche weitere Vorfälle innerhalb der Haftanstalt. Bis zur tatsächlichen Entlassung dürfte der Fall daher Beobachter und Öffentlichkeit weiter beschäftigen.

Author: Franz Lemmler © 2026 Xenopolias.de

Quellen: web.de, TMZ, Billboard, NewsNation, Promiflash, GMX, Fox News, Yahoo/Good Morning America

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