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Mugshot of singer David Anthony Burke, aka d4vd.

Los Angeles Police Department, Public domain, via Wikimedia Commons

Ein Mordfall mit historischer Tragweite

Der Strafprozess gegen den Musiker D4vd, bürgerlich David Anthony Burke, hat sich zu einem der aufsehenerregendsten Kriminalverfahren der jüngeren US-Popkultur entwickelt. Im Zentrum steht der gewaltsame Tod der 14-jährigen Celeste Rivas Hernandez, deren sterbliche Überreste im September 2025 auf dem Gelände eines Abschleppunternehmens in Los Angeles entdeckt wurden. Besondere Brisanz erhält das Verfahren dadurch, dass der zuständige Bezirksstaatsanwalt von Los Angeles County erst kürzlich die Möglichkeit der Todesstrafe als Sanktionsoption in seinem Amtsbereich reaktiviert hat – eine Abkehr von der Linie seines Vorgängers. Damit könnte im Fall einer Verurteilung erstmals seit langer Zeit wieder eine Todesstrafe in Kalifornien beantragt werden.

Der Fund im Kofferraum

Die Leiche des Mädchens wurde stark verwest und in mehrere Teile zerlegt in einem Tesla-Fahrzeug entdeckt, das auf eine Adresse des Sängers in Texas zugelassen war. Ermittler fanden Kopf und Rumpf in einem Leichensack, Arme und Beine in einem weiteren Behältnis im vorderen Gepäckraum des Wagens. Die Familie der Jugendlichen hatte sie im Jahr 2024 mehrfach als vermisst gemeldet. Ermittlungsbehörden zufolge stammte sie aus einer Einwandererfamilie mit salvadorianischen Wurzeln und war laut Aussagen aus dem Umfeld zuvor wiederholt von zuhause weggelaufen. Ein auffälliges Detail rückte D4vd frühzeitig in den Fokus der Behörden: Eine Tätowierung am Finger des Mädchens ähnelte stark einem Motiv, das auch der Musiker selbst trägt.

Anklage mit schwerwiegenden Zusatzmerkmalen

Im April 2026 erhob die Staatsanwaltschaft offiziell Anklage gegen den 21-jährigen Musiker. Die Vorwürfe umfassen Mord unter erschwerenden Umständen, fortgesetzten sexuellen Missbrauch eines Kindes unter 14 Jahren sowie die widerrechtliche Verstümmelung menschlicher Überreste. Zu den sogenannten „special circumstances“, die dem Verfahren zugrunde liegen, zählen laut Darstellung der Anklagebehörde ein mögliches finanzielles beziehungsweise karrierebezogenes Tatmotiv, eine gezielte Vorbereitung der Tat sowie der Verdacht, das Opfer könnte als Zeugin eines anderen Delikts beseitigt worden sein. Genau diese Zusatzmerkmale sind es, die eine Verhängung der Todesstrafe rechtlich überhaupt erst ermöglichen würden – auch wenn diese Sanktion im bevölkerungsreichsten US-Bundesstaat traditionell nur äußerst selten tatsächlich vollstreckt wird.

Verteidigung weist Vorwürfe zurück

D4vd selbst hat sich in allen Anklagepunkten für nicht schuldig erklärt. Sein ursprüngliches Verteidigerteam bezeichnete die vorliegenden Beweise als unzureichend, um eine Täterschaft des Musikers zu belegen, und kündigte an, dies im Prozessverlauf nachzuweisen. Ein Richter ordnete zudem an, dass der Angeklagte bis zum Prozess ohne Kaution in Haft bleiben muss. Eine überraschende Wendung ereignete sich Anfang September 2026: Das gesamte private Verteidigerteam zog sich von dem Mandat zurück, sodass D4vd nun von einem Pflichtverteidiger vertreten wird. Die Staatsanwaltschaft betonte, dieser Wechsel werde den weiteren Verfahrensablauf nicht verzögern.

Vorverhandlung und Eröffnung des Hauptverfahrens

Nach einer mehrtägigen Beweisaufnahme im Rahmen der Vorverhandlung entschied ein zuständiger Richter im Juli 2026, dass sich der Musiker in einem regulären Hauptverfahren vor einer Jury verantworten muss. Die Staatsanwaltschaft rief dabei mehr als zehn Zeuginnen und Zeugen auf und stellte Beweismittel vor, die den Angeklagten mit dem gewaltsamen Tod des Mädchens in Verbindung bringen sollen. Der zuständige Richter stellte zudem klar, dass der Angeklagte grundsätzlich für die Todesstrafe infrage kommt. Eine endgültige Entscheidung darüber, ob die Anklagebehörde diese Höchststrafe tatsächlich beantragen wird, steht nach aktuellem Stand weiterhin aus.

Familie des Opfers positioniert sich öffentlich

In einer seltenen öffentlichen Stellungnahme wandten sich die Eltern der getöteten Jugendlichen direkt an die Staatsanwaltschaft und sprachen sich dafür aus, im Fall einer Verurteilung die Todesstrafe statt einer lebenslangen Haftstrafe zu beantragen. Sie beschrieben ihre Forderung als angemessene Konsequenz angesichts des ihrer Ansicht nach gefühlskalten und gewissenlosen Verhaltens des mutmaßlichen Täters. Zugleich betonte die Familie, dass die endgültige Entscheidung letztlich nicht in ihren Händen, sondern beim kalifornischen Rechtssystem liege. Der Zeitpunkt der Erklärung fiel mit dem Tag zusammen, an dem die Jugendliche ihren sechzehnten Geburtstag gefeiert hätte.

Ein Fall mit Symbolkraft für die kalifornische Strafjustiz

Über die individuelle Schuldfrage hinaus hat das Verfahren eine Bedeutung erlangt, die weit über den Einzelfall hinausreicht. Die Entscheidung des aktuellen Bezirksstaatsanwalts, die Möglichkeit der Todesstrafe in Los Angeles County grundsätzlich wieder zuzulassen, markiert eine deutliche politische und juristische Kurskorrektur gegenüber der vorherigen, deutlich zurückhaltenderen Verfolgungspraxis. Beobachter werten den Fall D4vd deshalb auch als möglichen Testfall dafür, wie konsequent diese neue Linie in der Praxis tatsächlich umgesetzt wird. Der weitere Verfahrensverlauf, insbesondere die Frage, ob die Anklagebehörde die Todesstrafe formell beantragt, dürfte damit über den Einzelfall hinaus mit Spannung verfolgt werden.

Author: Franz Lemmler © 2026 Xenopolias.de

Quellen: 20 Minuten, Musikexpress, Promiflash, Rolling Stone, Abendzeitung München, GMX, rap2soul, TMZ, ABC News, BBC, Yahoo News, Wikipedia

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