
Prominente Moderatorin nach Drogenprozess zum Tode verurteilt
Ein Strafgericht in Kairo hat die bekannte ägyptische Fernsehmoderatorin Sarah Khalifa gemeinsam mit elf weiteren Angeklagten wegen Herstellung und Handels synthetischer Drogen zum Tode verurteilt. Die 39-Jährige wurde vor allem durch ihre Sendung über Kriminalfälle und Sicherheitsthemen einem breiten Publikum bekannt und verfügt über Millionen Follower in sozialen Netzwerken. Insgesamt saßen 28 Personen auf der Anklagebank, denen die Behörden vorwarfen, ein arbeitsteilig organisiertes Netzwerk zur Beschaffung, Herstellung, Lagerung und zum Vertrieb synthetischer Rauschmittel betrieben zu haben. Neben den zwölf Todesurteilen verhängte das Gericht gegen neun weitere Beschuldigte lebenslange Haftstrafen, sieben Angeklagte wurden freigesprochen.
Vorwürfe gegen die Moderatorin im Detail
Der Staatsanwaltschaft zufolge soll Khalifa Teile der Operation finanziert und wiederholt Auslandsreisen unternommen haben, um sich mit ranghohen Mitgliedern des Netzwerks zu treffen. Sie habe zudem als Verbindungsglied zu weiteren Beteiligten in Ägypten fungiert. Auch ihr Bruder wurde in dem Verfahren zum Tode verurteilt; ihm wird vorgeworfen, an der Herstellung und Erprobung der Substanzen beteiligt gewesen zu sein. Nach Angaben von Ermittlern stützt sich die Anklage unter anderem auf Aussagen von rund zwanzig Zeugen sowie auf digitale Spuren, darunter Nachrichten, Fotos und Videomaterial vom Mobiltelefon der Moderatorin. Ein forensisches Gutachten kommt zudem zu dem Schluss, dass Khalifa handschriftliche Einträge in einem beschlagnahmten Notizbuch verfasst habe, in denen Namen, Zahlen und mutmaßliche Zahlungen im Zusammenhang mit den Drogengeschäften festgehalten seien. Bei der sichergestellten Substanz handelt es sich Gutachten zufolge um ein synthetisches Cannabinoid, das zunächst fälschlich als synthetisches Haschisch bezeichnet wurde. Ein eigens einberufenes Sachverständigengremium stellte fest, dass der Stoff zwar nicht ausdrücklich auf Ägyptens Liste kontrollierter Substanzen aufgeführt ist, aufgrund seiner chemischen Struktur und Wirkung aber dennoch unter das Betäubungsmittelgesetz falle. Die Verteidigung widersprach dieser Einordnung, konnte sich vor Gericht damit jedoch nicht durchsetzen.
Khalifa beteuert ihre Unschuld
Während der Verhandlung wies Khalifa sämtliche Vorwürfe entschieden zurück. Sie habe niemals eine finanzielle Notwendigkeit gehabt, sich am Drogenhandel zu beteiligen, erklärte sie unter Tränen vor Gericht, und betonte, in ihrem gesamten Leben noch nicht einmal eine Zigarette geraucht zu haben. Ihre Beteuerungen blieben vor dem Richterkollegium ohne Wirkung.
Anwalt kündigt Berufung für Dienstag an
Ihr Verteidiger Mohamed El-Gendy erklärte, Khalifa werde am Dienstag die Unterlagen für ein Rechtsmittel gegen das Urteil unterzeichnen. Die Verteidigung werde sämtliche zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel ausschöpfen und unter anderem auf mutmaßliche Verfahrensfehler während der Hauptverhandlung verweisen. Ein weiteres Mitglied des Verteidigerteams forderte eine breitere mediale Begleitung des Berufungsverfahrens, damit sowohl die Argumente der Verteidigung als auch die Befragung von Zeugen öffentlich nachvollziehbar würden.
Wie das ägyptische Rechtssystem bei Todesurteilen vorgeht
Ägyptisches Recht sieht bei besonders schweren Drogendelikten die Todesstrafe vor. Ein entsprechender Straftatbestand erfasst unter anderem die unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln, deren Herstellung zu Handelszwecken sowie die Gründung, Leitung oder Mitgliedschaft in einer auf Drogenhandel ausgerichteten Bande. Bevor ein Gericht ein Todesurteil formell verhängen darf, müssen die zuständigen Richter einstimmig entscheiden und zusätzlich eine religiöse Stellungnahme des Großmuftis Ägyptens einholen. Diese Stellungnahme hat jedoch lediglich beratenden Charakter und bindet das Gericht nicht rechtlich. Im Fall Khalifa hatte das Gericht diesen Schritt vor der eigentlichen Urteilsverkündung durchlaufen; anschließend sprach es gegen Khalifa und elf Mitangeklagte die Todesstrafe aus.
Seit einer Reform des Strafprozessrechts im Jahr 2024 steht Verurteilten in Straffällen eine vollständige Berufungsinstanz offen. Zuständig ist ein sogenanntes Berufungsgericht für Straftaten, das die Beweislage, die staatsanwaltschaftliche Argumentation sowie die individuelle Rolle jedes einzelnen Angeklagten erneut prüfen kann. Es hat die Möglichkeit, ein Urteil zu bestätigen, das Strafmaß zu ändern oder den gesamten Schuldspruch aufzuheben. Erst nach Abschluss dieser Berufungsinstanz kann der Fall vor Ägyptens Kassationsgericht gebracht werden, dem höchsten Gericht in Strafsachen des Landes. Dieses prüft anders als die Berufungsinstanz nicht den gesamten Sachverhalt erneut, sondern konzentriert sich im Wesentlichen darauf, ob das Recht korrekt angewendet wurde und ob schwerwiegende Verfahrensfehler vorliegen.
Präzedenzfälle zeigen: Urteile können sich deutlich ändern
Wie einschneidend eine Berufungsentscheidung ausfallen kann, zeigen mehrere jüngere Fälle aus Ägypten. Im August hob ein Berufungsgericht in Mansura ein Todesurteil in einem nicht mit dem Fall Khalifa verbundenen Mordprozess auf und verhängte stattdessen eine Freiheitsstrafe von fünfzehn Jahren. Auch in Drogenverfahren kam es bereits zu erheblichen Strafmilderungen: Im März reduzierte ein Berufungsgericht in Kairo eine lebenslange Haftstrafe wegen Handels mit synthetischem Methamphetamin auf sieben Jahre, nachdem die Verteidigung unter anderem die Festnahme- und Durchsuchungsumstände sowie ein mutmaßliches Geständnis infrage gestellt hatte. In einem anderen, medial vielbeachteten Fall bestätigte das Berufungsgericht dagegen ein Todesurteil, das später auch vor dem Kassationsgericht Bestand hatte und damit rechtskräftig wurde. Rückschlüsse auf den Ausgang von Khalifas Verfahren lassen diese Fälle nicht zu, sie verdeutlichen aber, wie stark sich ein Urteil bereits in der ersten Berufungsinstanz verändern kann.
Sollte ein Todesurteil sämtliche Instanzen bis zum Kassationsgericht durchlaufen und dort bestätigt werden, gilt es als rechtskräftig. Vor der eigentlichen Vollstreckung durchläuft der Fall jedoch noch weitere Verfahrensschritte: Über das Justizministerium gelangt die Akte an den Präsidenten, der die Möglichkeit hat, ein Gnadengesuch anzunehmen oder die Strafe umzuwandeln.
Weitere Vorwürfe im Umfeld des Verfahrens
Nach der Urteilsverkündung wurden zudem Details zu einem weiteren, separaten Verfahren gegen Khalifa öffentlich. Darin wurde sie wegen Beteiligung an einem Übergriff zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Gerichtsdokumenten zufolge soll Khalifa einen Fahrer, der Informationen über den Aufenthaltsort eines mutmaßlichen Mitbeschuldigten an dessen Bruder weitergegeben hatte, in ihre Wohnung im Kairoer Stadtteil Agouza gelockt haben. Dort sei der Mann anschließend von weiteren Beteiligten misshandelt, entkleidet und gefilmt worden. Das entsprechende Videomaterial wurde nach Angaben der Ermittler bei der Auswertung von Khalifas Mobiltelefon im Rahmen der Drogenermittlungen entdeckt.
Author: Franz Lemmler © 2026 Xenopolias.de
Quellen: Euronews, Al-Ahram, The National, Al-Masry Al-Youm
