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Jay-Z

Mike Barry from Wirral, England, CC BY 2.0, via Wikimedia Commons

Ein Berufungsgericht im US-Bundesstaat Kalifornien hat eine Klage von Rapper und Musikmogul Shawn Carter, besser bekannt als Jay-Z, endgültig zurückgewiesen. Der dreiköpfige Senat des Second Appellate District bestätigte damit einstimmig eine bereits im Sommer 2025 ergangene Entscheidung der Vorinstanz, mit der Carters Vorwürfe der Erpressung und Verleumdung gegen den texanischen Anwalt Tony Buzbee abgeschmettert worden waren.

Hintergrund des Rechtsstreits

Ausgangspunkt der juristischen Auseinandersetzung war eine im Oktober 2024 in New York eingereichte Bundesklage, in der eine Frau aus Alabama unter dem Pseudonym Jane Doe angab, im Jahr 2000 im Rahmen einer Nachfeier zu den MTV Video Music Awards im Teenageralter von Carter und dem ebenfalls prominenten Musiker Sean Combs missbraucht worden zu sein. Vertreten wurde die Frau zunächst von Buzbee, der zuvor bereits zahlreiche mutmaßliche Opfer von Combs anwaltlich betreute. Vor der offiziellen Klageerweiterung, in der Carter namentlich benannt wurde, sandte Buzbee dessen Anwälten zwei Schreiben, in denen eine außergerichtliche Einigung im Wege einer vertraulichen Mediation vorgeschlagen und andernfalls mit einer Klage gedroht wurde. Ein zweites Schreiben betraf einen weiteren, nicht namentlich genannten mutmaßlichen Betroffenen.

Carter wies sämtliche Anschuldigungen entschieden zurück, lehnte eine Mediation ab und reichte seinerseits im November 2024 in Kalifornien Klage gegen Buzbee ein. Er warf dem Anwalt vor, wissentlich falsche Anschuldigungen konstruiert und über die Drohschreiben versucht zu haben, ihn finanziell zu erpressen. Später erweiterte er die Klage um den Vorwurf der Verleumdung, gestützt auf öffentliche Aussagen, die Buzbee in verschiedenen Medienauftritten getätigt hatte. Die ursprüngliche Klage der Frau gegen Carter wurde bereits im Februar 2025 mit Verzicht auf erneute Einreichung zurückgezogen, verbunden mit der Zusage von Carters Seite, weder sie noch ihr Umfeld zu kontaktieren.

Der Weg durch die Instanzen

Der zuständige Richter am Superior Court von Los Angeles County rang monatelang um eine Entscheidung und änderte seine vorläufige Einschätzung im Verlauf mehrerer Anhörungen mehrfach. Zentral war dabei die Frage, ob die Drohschreiben Buzbees als im Rahmen anwaltlicher Tätigkeit rechtlich geschützte Kommunikation zu werten seien oder als strafbare Nötigung. Ebenfalls umstritten war die Zulässigkeit eines heimlich aufgezeichneten Gesprächs, in dem die ursprüngliche Klägerin gegenüber von Carters Seite beauftragten Ermittlern angedeutet haben soll, von Buzbee zu den Anschuldigungen gedrängt worden zu sein. Der Richter entschied letztlich, dieses Beweismittel nicht zuzulassen, und wies die gesamte Klage im Sommer 2025 unter Berufung auf das kalifornische Anti-SLAPP-Gesetz ab, das eine frühzeitige Abweisung von Klagen ermöglicht, die sich gegen durch die Meinungsfreiheit geschützte Handlungen richten.

Carters Anwälte legten daraufhin Berufung ein und argumentierten unter anderem, das ausgeschlossene Tonbandmaterial hätte zwingend berücksichtigt werden müssen. Das Berufungsgericht folgte dieser Argumentation nicht. In der schriftlichen Begründung stellte die zuständige Richterin fest, es gebe keinerlei Beleg dafür, dass Buzbee die Vorwürfe gegen Carter erhoben habe, obwohl er von deren Unwahrheit wusste oder dies hätte wissen müssen. Im Gegenteil hätten interne Ermittlungen seiner Kanzlei sowie einer beauftragten Partnerkanzlei ihn nach eigenen eidesstattlichen Erklärungen zu der Überzeugung gebracht, dass die Schilderungen zutreffend seien.

Keine Aussage zur eigentlichen Anschuldigung

Das Gericht betonte ausdrücklich, dass die Entscheidung keinerlei Bewertung darüber enthalte, ob die ursprünglichen Missbrauchsvorwürfe gegen Carter und Combs zutreffend oder unzutreffend seien. Gegenstand des Verfahrens sei ausschließlich gewesen, ob Buzbee für die vorprozessualen Schreiben und seine öffentlichen Äußerungen haftbar gemacht werden könne – nicht die inhaltliche Richtigkeit der zugrunde liegenden Anschuldigung selbst.

Reaktionen und finanzielle Folgen

Buzbee äußerte sich nach Bekanntwerden der Entscheidung zufrieden und erklärte gegenüber mehreren US-Medien, der Fall sei von Beginn an aussichtslos gewesen. Er kündigte an, nun die vollständige Erstattung seiner Anwalts- und Verfahrenskosten von Carter einzufordern. Ein gewöhnliches Mahnschreiben vor Einreichung einer Klage stelle unter keinen Umständen eine Erpressung dar, so der Anwalt sinngemäß. Carters Rechtsvertretung äußerte sich zunächst nicht zu der Entscheidung.

Der Fall ist damit jedoch nicht vollständig beendet. Carter hat weiterhin die Möglichkeit, eine erneute Anhörung zu beantragen oder den Obersten Gerichtshof Kaliforniens anzurufen. Parallel läuft zudem ein gesondertes, deutlich höher dotiertes Verfahren wegen böswilliger Strafverfolgung, das Carter gegen Buzbee und weitere Beteiligte in New York angestrengt hat und in dem unter anderem behauptet wird, ein Kollege Buzbees habe eine Morddrohung fingiert, um die ursprüngliche Klägerin zur Rücknahme ihrer Klage zu bewegen. Ein zuvor in Texas eingereichtes, separates Verfahren Buzbees war zuvor mangels Zuständigkeit gescheitert.

Author: Franz Lemmler © 2026 Xenopolias.de

Quellen: Rolling Stone, Billboard, Houston Public Media, Courthouse News Service, AllHipHop, ShockYa, Rollingout, Bloomberg Law, ABA Journal, Dork, Archyde, Mediatakeout

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