
Gage Skidmore from Peoria, AZ, United States of America, CC BY-SA 2.0, via Wikimedia Commons
Richterin zieht sich ohne Erklärung aus dem Verfahren zurück
Nur wenige Tage vor dem geplanten Auftakt eines vielbeachteten Zivilprozesses gegen Aerosmith-Frontmann Steven Tyler hat die zuständige Richterin am Los Angeles County Superior Court für Aufsehen gesorgt. Bei einer Anhörung in Torrance erklärte Patricia A. Young, sie sehe sich außerstande, den Fall weiter zu begleiten, und trete offiziell wegen Befangenheit zurück. Die genauen Gründe für ihre Entscheidung legte sie nicht offen. Zuvor hatte sie beide Streitparteien über einen möglichen Interessenkonflikt informiert und ihnen eine kurze Frist eingeräumt, einer Fortführung des Verfahrens unter ihrer Leitung zuzustimmen. Da diese Zustimmung nicht von allen Beteiligten erteilt wurde, blieb ihr nach eigener Aussage keine andere Möglichkeit, als sich aus dem Verfahren zurückzuziehen.
Prozessauftakt Ende September steht auf der Kippe
Der für den 28. September terminierte Beginn der Jury-Verhandlung, die nach bisherigen Planungen sieben bis zehn Tage dauern sollte, gilt durch den Rückzug der Richterin als hinfällig. Wann und vor welchem Gericht der Fall neu verhandelt wird, ist derzeit offen. Für Freitag, den 18. September, wurden die Anwälte beider Seiten vor Richter Lawrence Riff am Stanley Mosk Courthouse in Los Angeles geladen. Dort soll zunächst geklärt werden, welches Gericht künftig zuständig ist und ob der Fall überhaupt verhandlungsreif ist.
Vorwürfe reichen bis in die 1970er-Jahre zurück
Im Zentrum des Verfahrens steht die Klage von Julia Misley, die im Dezember 2022 eingereicht wurde. Sie wirft dem heute 78-jährigen Musiker vor, sie in den 1970er-Jahren als Minderjährige sexuell missbraucht, körperlich verletzt und ihr vorsätzlich seelisches Leid zugefügt zu haben. Nach Misleys Darstellung entwickelte sich damals über mehrere Jahre eine Beziehung, in deren Verlauf Tyler offenbar sogar ihre rechtliche Vormundschaft übernahm, um sie unbehelligt in andere US-Bundesstaaten mitnehmen zu können. Tyler selbst hatte die damalige Beziehung in seiner Autobiografie thematisiert, ohne den Namen der Betroffenen zu nennen, und schilderte darin eine Verliebtheit, die ihn beinahe zu einer frühen Ehe geführt hätte.
Gericht hatte Großteil der Ansprüche bereits abgewiesen
Richterin Young war es, die dem Verfahren in den vergangenen Monaten bereits eine deutliche Richtung gegeben hatte. Ansprüche, die sich auf mutmaßliche Vorfälle in Oregon, Washington und Massachusetts bezogen, wies sie unter Verweis auf die dort geltenden Schutzaltersgrenzen und Verjährungsfristen zurück. Lediglich Vorwürfe, die sich auf einen Aufenthalt in Kalifornien beziehen, blieben bestehen, da dort ein spezielles Gesetz zum Schutz von Missbrauchsopfern eine Klage auch nach Ablauf regulärer Fristen ermöglicht. Nach Angaben von Tylers Verteidigung sind damit bereits mehr als 99 Prozent der ursprünglich geltend gemachten Ansprüche endgültig vom Tisch, übrig bleibe im Kern ein einzelner Vorfall aus einer mehrjährigen Beziehung.
Offene Fragen zum weiteren Verfahren
Der plötzliche Rückzug der Richterin wirft nun neue Fragen zum Zeitplan und zum Ablauf des Prozesses auf. Für die Klägerin wie für die Verteidigung bedeutet die Neuzuweisung zunächst eine Hängepartie, deren Ausgang von der Entscheidung am kommenden Freitag abhängt. Ob der Fall zeitnah vor einer neuen Kammer verhandelt wird oder sich der Termin weiter verschiebt, dürfte sich erst in den kommenden Tagen klären.
Author: Franz Lemmler © 2026 Xenopolias.de
Quellen: Rolling Stone Deutschland, Abendzeitung München, Metal Hammer, Viply
