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Chris Brown performing during his Under the Influence Tour, at Jamaica National Stadium
Pelpa Time Production, CC BY 3.0, via Wikimedia Commons

Richter bleibt bei vorläufiger Entscheidung

Im Rechtsstreit um den Hundeangriff auf eine frühere Haushälterin von Chris Brown zeichnet sich eine erhebliche Reduzierung der zugesprochenen Entschädigungssumme ab. Ein Richter am Superior Court des Los Angeles County teilte bei einer Anhörung mit, dass er an seiner vorläufigen Einschätzung festhalten wolle, wonach die von einem Geschworenengericht verhängten rund 12,9 Millionen Dollar spürbar zu hoch angesetzt seien. Die zuständige Vertreterin der Klägerin Maria Avila trug ihre Gegenargumente vor, konnte den Richter jedoch nicht von einer Kurskorrektur überzeugen. Im Zuge der Anhörung wurden erstmals öffentlich Details aus der bislang unveröffentlichten vorläufigen Verfügung bekannt, wonach eine Kürzung um fast 40 Prozent im Raum steht, was einem Betrag von über fünf Millionen Dollar entspricht.

Streit um Ausmaß der Nervenschäden

Die Anwältin der Klägerin widersprach insbesondere der Einschätzung des Gerichts, es lägen keine ausreichenden Belege für dauerhafte Nervenschäden vor. Sie berief sich dabei auf die Angaben des behandelnden Chirurgen, der Avila unmittelbar nach dem Vorfall versorgt und im weiteren Verlauf mehrere rekonstruktive Eingriffe an Gesicht und Arm begleitet hatte. Dieser hatte den Geschworenen zufolge eine schwerwiegende Schädigung des Speichennervs festgestellt, die bis heute die Beweglichkeit von Handgelenk und Fingern einschränke und alltägliche Tätigkeiten wie Greifen, Schreiben, Tippen oder Körperpflege erschwere. Zudem bestünden fortdauernde neurologische Beeinträchtigungen im Gesicht, darunter eine erhöhte Schmerzempfindlichkeit. Der Richter machte deutlich, dass er entweder an der vorgeschlagenen Kürzung festhalten oder den Fall neu verhandeln lassen werde, und forderte letztlich eine Entscheidung ein.

Aufteilung der Kürzung noch offen

Unklar blieb bei der Anhörung, wie sich eine mögliche Reduzierung konkret auf die einzelnen Bestandteile des Urteils verteilen würde – etwa auf die von den Geschworenen separat zugesprochenen rund 900.000 Dollar für künftige Behandlungskosten. Der Richter signalisierte, diesen Punkt noch einmal zu prüfen, und räumte der Klägerseite die Möglichkeit ein, einen eigenen Vorschlag zur Aufteilung einzureichen. Gleichzeitig stellte er klar, dass er zur grundsätzlichen Höhe der Gesamtkürzung keine weiteren Argumente mehr hören wolle.

Der Vorfall und der Prozessverlauf

Der Rechtsstreit geht auf einen Vorfall vom Dezember 2020 zurück. Auf dem Anwesen des Sängers im Stadtteil Tarzana im San Fernando Valley wurde die damals dort beschäftigte Haushälterin beim Entleeren eines Staubsaugerbeutels von einem etwa 90 Kilogramm schweren Kaukasischen Owtscharka namens Hades angegriffen. Der Zwischenfall zog schwere Verletzungen an Gesicht und Arm nach sich, die mehrere Operationen erforderlich machten; unter anderem musste Haut von ihrem Bauchbereich für den Wiederaufbau des Arms verwendet werden. Ihren ursprünglichen Beruf könne sie seither nicht mehr ausüben, außerdem leide sie an einer posttraumatischen Belastungsstörung, die ihr die Nähe zu Hunden erschwere.

Der zweiwöchige Zivilprozess fand im vergangenen Juni statt, beide Seiten sagten als Zeugen aus. Vor Gericht schilderte die Klägerin unter Tränen, wie sich der Angriff auf ihr Leben ausgewirkt habe. Der Sänger selbst berichtete, er sei nach dem Angriff die Treppe hinuntergestürmt und habe die Frau bewusstlos vorgefunden; er habe den Hund weggesperrt und Sicherheitspersonal alarmiert, den Notruf jedoch nicht persönlich gewählt, da er eine mögliche Veröffentlichung der Aufnahme befürchtet habe. Zudem räumte er ein, das Grundstück noch vor Eintreffen der Rettungskräfte verlassen zu haben.

Hintergrund zur Verurteilung

Vor Prozessbeginn hatte der Musiker eine fahrlässige Verletzung der kalifornischen Bestimmungen zur Hundehalterhaftung eingeräumt, das Ausmaß der Verletzungen sowie eine Mitschuld der Klägerin jedoch weiterhin bestritten. Nach dem Urteilsspruch beantragten seine Anwälte einen neuen Prozess mit der Begründung, die Schadenersatzsumme sei überhöht und den Geschworenen sei fälschlicherweise erlaubt worden, von einer früheren strafrechtlichen Verurteilung des Sängers wegen häuslicher Gewalt aus dem Jahr 2009 zu erfahren, ohne dass Details dazu genannt wurden.

Author: Franz Lemmler © 2026 Xenopolias.de

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