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Harvey Weinstein in Paris at the César Awards ceremony
Georges Biard, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

Ein New Yorker Gericht hat gegen den einstigen Hollywood-Produzenten Harvey Weinstein eine Haftstrafe von 15 Jahren verhängt. Die Urteilsverkündung erfolgte am vergangenen Mittwoch und markiert den vorläufigen Schlusspunkt eines juristischen Verfahrens, das sich über mehr als sechs Jahre erstreckt hat. Der 74-Jährige befindet sich bereits seit Jahren in Haft und wird nach der neuen Entscheidung deutlich länger hinter Gittern bleiben müssen.

Vorgeschichte eines langwierigen Verfahrens

Weinstein war ursprünglich im Jahr 2020 wegen sexueller Nötigung und weiterer Sexualdelikte zu 23 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Grundlage waren damals vor allem die Aussagen zweier Frauen. Dieses Urteil wurde jedoch 2024 vom obersten Gericht des Bundesstaates New York in einer knappen Entscheidung wieder aufgehoben. Die Richter bemängelten, dass im ursprünglichen Prozess auch Aussagen weiterer Frauen zugelassen worden waren, deren Vorwürfe gar nicht Bestandteil der eigentlichen Anklage gewesen seien. Dies habe das Recht auf ein faires Verfahren verletzt.

Neuer Prozess mit gemischtem Ausgang

Infolge der Aufhebung wurde der Fall neu verhandelt. Im vergangenen Jahr kam eine zweite Jury in Manhattan zu einem gespaltenen Ergebnis: In einem der insgesamt drei verhandelten Anklagepunkte wurde Weinstein erneut schuldig gesprochen. Konkret ging es um den Vorwurf, er habe vor rund zwanzig Jahren eine damalige Produktionsassistentin in seiner Wohnung in Manhattan zu einer sexuellen Handlung gezwungen. In einem weiteren Anklagepunkt, der eine frühere Schauspielerin betraf, sprachen die Geschworenen ihn frei. Bei einer dritten Anklage, die sich auf den Vorwurf einer Vergewaltigung bezog, konnte sich die Jury nicht auf ein einstimmiges Urteil einigen. Diese Anklage wurde später fallengelassen, nachdem die betroffene Frau signalisiert hatte, kein weiteres Mal aussagen zu wollen.

Forderung der Anklage und Strafmaß

Die Staatsanwaltschaft in Manhattan hatte im Vorfeld der Urteilsverkündung eine Haftstrafe von 20 Jahren gefordert, gesetzlich wären theoretisch sogar bis zu 25 Jahre möglich gewesen. Die Verteidigung Weinsteins plädierte demgegenüber unter Verweis auf dessen angeschlagenen Gesundheitszustand für eine deutlich mildere Strafe von neun Jahren. Das Gericht entschied sich letztlich für eine Haftstrafe von 15 Jahren. Weinstein selbst bestritt vor Gericht weiterhin, sich einer Straftat schuldig gemacht zu haben, räumte jedoch in allgemeiner Form ein, in seinem Leben Fehler begangen zu haben.

Parallelverfahren in Kalifornien

Unabhängig vom New Yorker Verfahren ist Weinstein bereits in einem separaten Prozess in Kalifornien wegen sexueller Nötigung verurteilt worden. Dort wurde 2023 eine Haftstrafe von 16 Jahren verhängt, deren genaue Höhe im Zuge weiterer rechtlicher Schritte derzeit erneut überprüft wird. Weinstein befindet sich aufgrund dieser Verurteilung ununterbrochen in Haft und wechselt regelmäßig zwischen einer Haftanstalt und einem Krankenhaus für Häftlinge, da er unter anderem an einer Krebserkrankung sowie an Herzproblemen leidet.

Symbolfigur einer gesellschaftlichen Debatte

Der Fall Weinstein gilt als Ausgangspunkt der weltweiten MeToo-Bewegung. Seit öffentliche Vorwürfe im Jahr 2017 erstmals bekannt wurden, haben sich mehr als achtzig Frauen mit Anschuldigungen sexueller Übergriffe gegen den einst mächtigen Filmmogul zu Wort gemeldet. Ein New Yorker Richter erklärte bei der jüngsten Urteilsverkündung sinngemäß, man werde sich an Weinstein künftig weniger wegen seiner Filme erinnern als vielmehr deshalb, weil er zu einer zentralen Symbolfigur der MeToo-Bewegung geworden sei. Weinsteins Verteidigung kündigte bereits an, gegen das neue Urteil in Berufung zu gehen.

Author: Franz Lemmler © 2026 Xenopolias.de

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